Schnee liegt am 08.11.2016 auf alten Autoreifen auf dem Gelände des Reifencenter Holst & Pieper in Hamburg. Der angekündigte Wintereinbruch sorgt für volle Auftragsbücher in den Werkstätten.
Neue Regel: Warum viele Autofahrer bald ihre Winterreifen wegwerfen müssen
Schauen Sie sich beim nächsten Reifenwechsel die Winterreifen gut an. Es könnte sein, dass sie entsorgt werden müssen. Ab Herbst 2024 gilt eine neue Regel.
Hamm – Von einem echten Winter kann angesichts von frühlingshaften Temperaturen passend zum kalendarischen Frühlingsanfang in Deutschland kaum die Rede sein. Aber Vorsicht: Im März kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Wintereinbrüchen, und auch 2024 ist das nicht ausgeschlossen. Nicht umsonst gilt für das Autofahren mit Winterreifen die Faustregel „O bis O“ – von Oktober bis Ostern.
Autofahrer müssen sich 2024 auf viele Änderungen einstellen, die zumeist neu zugelassene Pkw betreffen. Eine Neuerung gilt jedoch für alle Modelle, auch ältere. Viele Pneus, die im Winter 2023/24 noch gute Dienste geleistet haben und noch leisten, sind dann nicht mehr erlaubt und sollten nach dem Umstieg auf die Sommerbereifung direkt entsorgt werden.
Reifen, die für winterliche Bedingungen geeignet sind, waren lange Zeit auch am M+S-Zeichen erkennbar – M+S wie „Mud and snow“ oder eben „Matsch und Schnee“. 2018 wurde das neue Alpine-Symbol, das einen dreigezackten Berg mit einer Schneeflocke zeigt, für die Kennzeichnung von Winter- und Ganzjahresreifen eingeführt. Reifen mit dem M+S-Schriftzug waren zwar weiterhin zulässig, doch diese Frist endet jetzt.
2024 sind nur noch Winterreifen mit Alpine-Kennzeichnung erlaubt
Hält sich ein Fahrer nicht an die neue Reifen-Regelung, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, erhöht sich die Geldbuße auf 80 Euro. In beiden Fällen kommt ein Punkt in der Verkehrssünder-Datei in Flensburg hinzu. Halter, die Fahrten unter winterlichen Bedingungen gestatten oder anordnen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ebenfalls einem Punkt rechnen.
Darf man in einer Einbahnstraße gegen die vorgegebene Richtung rückwärts fahren? Ja, sagt der Bundesgerichtshof, aber nur in zwei speziellen Fällen. Um die gelbe Ampel ranken sich viele Irrtümer. Fast jeder Autofahrer macht täglich einen Fehler – und riskiert ein Bußgeld.