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Neue EU-Richtlinie für Assistenzsysteme

Ab 7. Juli 2024 werden für Neuwagen verschiedene Fahrhilfen und Assistenzsysteme zur Pflicht. Wir geben einen Überblick.

Neue EU-Richtlinie für Assistenzsysteme

Laut einer EU-Statistik sind 95 Prozent der Verkehrsunfälle auf europäischen Straßen auf menschliches Versagen zurückzuführen. Um dem entgegenzusteuern, gibt es nun eine neue EU-Verordnung, die ab 7. Juli 2024 in Kraft tritt und verschiedene Fahrerassistenzprogramme für Neuwagen vorschreibt. Damit könnten laut Angaben der EU-Kommission bis 2038 etwa 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden. Um welche Systeme es sich hierbei genau handelt, stellen wir vor.

Aktiver und Notfall-Spurhalteassistent

Das System gehört im weiteren Sinne zum teilautonomen Fahren und ist seit geraumer Zeit vor allem in Mittel- und Oberklassenmodelle zu finden. Ab Juli ist jeder Neuwagen damit ausgestattet und hält ab 60 km/h die Spur. Im Falle eines Notfalls sorgt das System weiters dafür, dass man nicht in den Gegenverkehr steuert oder anderweitig von der Straße abkommt.

Blackbox

Bei modernen Flugzeugen ist die Blackbox seit vielen Jahren Standard und gerade bei Ermittlungen und Rekonstruierungen von Unfällen unverzichtbar geworden. Nun wird so eine Art anonymer Datenspeicher auch bei PKW-Modellen eingesetzt. Dabei sollen die Daten Aufschluss zum Unfallereignis bieten sowie einen Lerneffekt der Sicherheitssysteme ermöglichen.

Geschwindigkeitsassistent

Das System erkennt automatisch eine Geschwindigkeitsbegrenzung und warnt mit optischen und akustischen Signalen, wenn diese überschritten wird. Abschalten lässt sich diese Funktion nur temporär während der Fahrt. Bei jedem Neustart des Fahrzeugs ist der Assistent wieder aktiv.

Kopfaufprallschutz

Mit dieser Maßnahme sollen vor allem Fußgänger und Radfahrer geschützt werden. Damit ändern sich die Anforderungen der Crashtests im Bereich der Fahrzeugfront und Windschutzscheibe. Für Alfa Romeo bedeutet dies beispielsweise die Versetzung des traditionellen seitlichen Nummernschildes in Richtung Mitte des Fahrzeugs.

Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

Der Scanner analysiert mittels einer KI die Aufmerksamkeit des Fahrers. Weiters werden auch Geschwindigkeit- und Lenkmuster erkannt, die auf eine verringerte Konzentration zurückzuführen sind. Das System schickt dann eine Warnung an den Fahrer eine Pause zu machen.

Notbremsassistent und Notbremslicht

Wie der Name vermuten lässt, erkennt der Assistent Gefahrensituationen und leitet selbstständig eine Bremsung ein. Ergänzend dazu gibt es ein pulsierendes Notbremslicht, welches nachkommende Fahrzeuge warnt. Sobald das Fahrzeug stillsteht, schaltet sich automatisch die Warnblinkanlage hinzu.

Rückfahrassistent

Einparkassistenten gibt es seit über 20 Jahren. Nun wird das System verpflichtend und muss auch in den günstigsten Fahrzeugklassen eingebaut werden, um Hindernisse und vor allem Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren zu erkennen.

Reifendrucküberwachung

Auch dieses System ist bei vielen Autos seit Jahren verbaut. 2024 wird es jetzt für jedes Fahrzeug zur Pflicht.

Alkohol-Interlock-System

Wie genau dieses System aussehen soll, ist der Verordnung bislang nicht zu entnehmen. Vorgeschrieben ist eine standardisierte Schnittstelle ohne nähere Ausführungen oder Erklärungen. Das Röhrchenpusten bleibt vorerst aber einmal aus.

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