Mit dem Fahrrad kann die Fahrt im Kreisverkehr ein Abenteuer sein. (Bildquelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie)
Leichtsinnige Fahrradfahrer: Kreisel-Untersuchung zeigt die Wahrheit
Denn im Kreisverkehr (oder Kreisel) kann es wirklich ernst zugehen, wenn man sich nicht an die geltenden Regeln hält. Die Grundidee lautet:Beim Einfahren in den Kreisel ist eine Richtungsanzeige verboten – egal ob per Handzeichen oder Blinker.
Ganz anders sieht es aus, wenn ihr den Kreisel wieder verlassen wollt. Dann müsst ihr das per Handzeichen auf dem Fahrrad oder Motorrad und per Blinker in Kraftfahrzeugen anzeigen.
Darin wurden knapp 20.000 Verkehrsteilnehmer an insgesamt 30 Kreiseln quer durch Deutschland beobachtet. Das Ergebnis: Mehr als zwei Drittel der Fahrradfahrer (68,7 Prozent) gaben kein Handzeichen, wenn sie aus dem Kreisel herausgefahren sind. Sie lassen damit Pkw-Fahrer mit 24,7 Prozent Nicht-Blinkern weit hinter sich zurück:
Hinweis: Der ACE gibt nicht an, ob es sich bei den beobachteten Kreiseln um solche handelt, bei denen es einen getrennten Fahrradweg gibt oder ob die beobachteten Radfahrer auf der Straße unterwegs waren. Je nach Situation vor Ort können dabei unterschiedliche Vorschriften gelten.
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