BMW-Werk in Dingolfing: Die Mitarbeiter des bayerischen Autobauers erhalten zum Jahresauftakt eine schöne Sonderzahlung.
BMW: 1500 Euro steuerfrei – Nach dem Weihnachtsgeld kommt schon das nächste Extra
München – Die rund 70.000 BMW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter an den deutschen Standorten erhalten nach dem Weihnachtsgeld im Dezember auch im Januar ein Gehalts-Extra. Das kündigte BMW-Betriebsratschef Martin Kimmich auf der Betriebsversammlung des Konzerns am Freitagmorgen in München an. Danach werde mit dem Januar-Gehalt die erste Hälfte der Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro überwiesen. „Bis spätestens Februar 2024“ werde auch die zweite Tranche von weiteren 1500 Euro ausgezahlt, sagte Kimmich bei der via Video übertragenen Betriebsversammlung im Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) im Münchner Stadtteil Milbertshofen laut Manuskript.
Die Inflationsausgleichsprämie (kurz: Inflationsprämie) ist zentraler Teil des jüngsten Tarifabschluss in der deutschen Metall- und Elektroindustrie (M+E). Laut dem Mitte November in Baden-Württemberg vereinbarten Pilotabschluss erhalten die bundesweit rund 3,8 Millionen M+E-Beschäftigten zum 1. Juni 5,2 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Zum 1. Mai 2024 werden die Tarife um weitere 3,3 Prozent angehoben.
Inflationsprämie: Nächste Tranche kommt der Nachschlag – auch bei BMW
Die Inflationsprämie ist steuerfrei und wird fällig, sofern die Mitarbeiter dem Unternehmen seit mindestens sechs Monaten angehören. Azubis sind mit jeweils 550 Euro dabei, bekommen das Geld aber bereits ab dem 1. Tag der Betriebszugehörigkeit.
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BMW-Betriebsratschef lobt Tarifabschluss: 8200 Euro netto mehr
BMW gilt traditionell als besonders attraktiver Arbeitgeber. Inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld kommen die Beschäftigten auf 15 Monatsgehälter. Dazu kommt eine hohe Erfolgsbeteiligung. Erst im vergangenen Juli schütteten die Bayern pro Mitarbeiter einen Bonus von 9000 Euro aus.
Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des Anfang September verabschiedeten dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Sie ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers und bis zur Grenze von 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Vorbild für die Regelung ist die Corona-Prämie. Sie galt allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 1500 Euro und lief Ende März aus.