Mit den Einnahmen aus der Lkw-Maut finanziert der Bund einen großen Teil der Kosten für die Erhaltung von Autobahnen und Schienen. Ab dem 1. Juli zahlen auch Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in die Kasse ein.
Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie gilt bisher für Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Neu eingeführt wurde auch ein CO2-Aufschlag. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 7,4 Milliarden Euro.
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Die Änderungen bei der Lkw-Maut gehen auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Jahr 2021 zurück. Darin heißt es unter anderem, der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen solle einbezogen werden. Mehreinnahmen sollten für Mobilität eingesetzt werden.
Die Handwerker-Ausnahme besagt: Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind dann von der Lkw-Maut ausgenommen, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benötigt werden oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat dazu eine Liste der handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht, die unter die Ausnahme fallen.
Handwerk fordert Nachbesserungen
»Es ist erfreulich, dass die Politik beim Thema Lkw-Maut ein Ohr für die Situation der Handwerksbetriebe gehabt hat«, sagte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Das Handwerk sei richtigerweise von der Ausweitung weitestgehend ausgenommen worden. »Wichtig und zentral ist, dass keine weiteren zusätzlichen Kosten auf die Betriebe zukommen.«
Die mit der Mautausnahme verbundene Bürokratie der Voranmeldung sei sehr überschaubar, so Dittrich. Einige völlig unnötige und belastende Detailregelungen wie die Mautpflicht für Fahrten zur Werkstatt oder eine enge Definition von mautfreier handwerklicher Produktion im Lebensmittelhandwerk seien noch dringend in der Umsetzungspraxis nachzubessern. Der CDU-Abgeordnete Christian Hirte sagte, es müssten deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden.
Zu Wohnmobilen heißt es beim ADAC, die meisten seien für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und blieben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei. Keine Mautpflicht gebe es generell für Fahrzeuge, die mit einer Wohneinrichtung – also zum Beispiel Betten und Wohnraum – dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung dienten. Laut ADAC gibt es aber etliche Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, die auf den ersten Blick von außen nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aussehen, einige seien auch mit Lkw-Zulassung unterwegs. Zu empfehlen sei daher eine Zulassung als »sonstiges Kfz Wohnmobil«.