Teslas E-Autos wie das Model S können noch nicht autonom fahren.
Der Kläger verweist unter anderem auf Ankündigungen des Unternehmens aus dem Jahr 2016, dass neue Fahrzeuge die hierfür nötige technische Ausstattung haben würden. Zudem bezieht er sich auf Behauptungen von Firmenchef Elon Musk, der damals erzählte, bis Ende 2017 würde ein Tesla-Modell in der Lage sein, von der Westküste der USA bis an die Ostküste zu fahren, ohne dass man dabei auch nur einen Knopf drücken müsste.
Bislang nur „Full Self-Driving“-Option verfügbar
Richterin Rita Lin urteilte, der Kläger habe plausibel und detailliert dargestellt, dass er sich beim Kauf eines Tesla Model S im Januar 2017 auf diese Behauptungen verlassen habe. Er zahlte dabei auch mehrere tausend Dollar extra für die künftige Ausbaustufe von Teslas „Autopilot“-System mit dem Namen „Full Self-Driving“ (komplett selbstfahrend) – die einen Tesla aber auch heute noch nicht zu einem autonomen Auto macht.
Auch US-Behörden beobachten Tesla
Tesla wollte die Klage des Autokäufers ganz abweisen lassen, die Richterin strich jedoch nur einzelne Klagepunkte. Der Kläger strebt zugleich den Status einer Sammelklage an, was den Druck auf Tesla stark erhöhen könnte. Darüber soll später entschieden werden.
Der Kläger verweist auch darauf, dass Musk immer wieder vorausgesagt habe, Teslas würden bald autonom fahren können. Der Konzernchef räumte später ein, er sei mit seinen Versprechen zu selbstfahrenden Autos oft zu optimistisch gewesen.
Neben dem Privatkläger haben auch die US-Behörden ein Auge auf den Automobil-Hersteller geworfen. Erneut geht es um zweifelhafte Behauptungen seitens Tesla: US-Behörden nehmen Tesla ins Visier: Neue Vorwürfe gegen Autobauer