Bild: Tesla
Mitte März hatte Tesla den erforderlichen Änderungsgenehmigungsantrag beim Landesamt für Umwelt eingereicht. Beantragt wurde zugleich die Unterteilung des gesamten Änderungsvorhabens in mehrere Teilgenehmigungsabschnitte. Die erste dieser beantragten Teilgenehmigungen konnte nun nach Abschluss des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erteilt werden.
An dem Standort nahe Berlin soll unter anderem eine weitere große Halle zur Unterbringung der zusätzlichen Produktionseinheiten errichtet werden. Zudem sind auch Änderungen und die Optimierung an den bereits errichteten Produktionsanlagen geplant.
Gegenstand der ersten Teilgenehmigung sind laut dem Landesamt für Umwelt im Wesentlichen
- die Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen wie die Fertigung Batteriepack 2 und die Fertigung Antrieb 2,
- die Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen wie die zentrale Entsorgung für feste Abfälle und ein temporäres Abfalllager,
- die Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb, wie beispielsweise ein kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, ein Labor für Batteriezelltests, Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle,
- Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen, darunter ein Gefahrstofflager, Auslieferungszentrum, Betriebsarztzentrum, die Errichtung und der Betrieb von Infrastrukturanlagen wie Logistikflächen,
- temporäre Parkflächen.