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Tesla: Umweltamt erteilt erste Teilgenehmigung für Grünheide-Ausbau

tesla: umweltamt erteilt erste teilgenehmigung für grünheide-ausbau

Bild: Tesla

Tesla will sein Elektroauto-Werk in der Brandenburger Gemeinde Grünheide in mehreren Teilgenehmigungsabschnitten erweitern. Geplant ist eine Erhöhung der Produktionskapazität von derzeit 500.000 auf eine Million Fahrzeuge pro Jahr. Auch eine Erhöhung der Produktionskapazität der Batteriezellfertigung von derzeit 50 auf zukünftig 100 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr soll erfolgen. Das Landesamt für Umwelt hat nun die erste Teilgenehmigung ausgereicht.

Mitte März hatte Tesla den erforderlichen Änderungsgenehmigungsantrag beim Landesamt für Umwelt eingereicht. Beantragt wurde zugleich die Unterteilung des gesamten Änderungsvorhabens in mehrere Teilgenehmigungsabschnitte. Die erste dieser beantragten Teilgenehmigungen konnte nun nach Abschluss des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erteilt werden.

An dem Standort nahe Berlin soll unter anderem eine weitere große Halle zur Unterbringung der zusätzlichen Produktionseinheiten errichtet werden. Zudem sind auch Änderungen und die Optimierung an den bereits errichteten Produktionsanlagen geplant.

Für die beantragte Kapazitätserhöhung und die jetzt erteilte erste Teilgenehmigung werden nur Flächen in Anspruch genommen, die sich im Eigentum von Tesla befinden. Weitere Rodungen sind nicht erforderlich. Es werden keine Flächen im angrenzenden Gebiet des Bebauungsplan 60 in Anspruch genommen, in dem sich derzeit auch das Protestcamp der Initiative „Tesla stoppen“ befindet.

Gegenstand der ersten Teilgenehmigung sind laut dem Landesamt für Umwelt im Wesentlichen

  • die Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen wie die Fertigung Batteriepack 2 und die Fertigung Antrieb 2,
  • die Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen wie die zentrale Entsorgung für feste Abfälle und ein temporäres Abfalllager,
  • die Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb, wie beispielsweise ein kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, ein Labor für Batteriezelltests, Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle,
  • Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen, darunter ein Gefahrstofflager, Auslieferungszentrum, Betriebsarztzentrum, die Errichtung und der Betrieb von Infrastrukturanlagen wie Logistikflächen,
  • temporäre Parkflächen.

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