Eis, Schnee und Frost halten momentan in vielen Regionen Deutschlands die Straßen fest im Griff. Das ist für diese Jahreszeit nicht außergewöhnlich. Allerdings wird das Autofahren dadurch schnell zur Herausforderung. Besonders Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierungen sind bei winterlichen Witterungen kaum oder gar nicht zu erkennen. Gelten sie dann trotzdem? MeinAuto klärt auf.
Den Schilderwald vor lauter Schnee nicht sehen
Grundsätzlich gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz: Verkehrszeichen sind nur dann gültig, wenn sie von Dir als Autofahrer auf den ersten Blick wahrgenommen werden können. Ist ein Straßenschild stark verdreckt oder völlig mit Schnee bedeckt, kann es seine Wirksamkeit verlieren. Ein Freifahrtschein für unangepasstes Fahrverhalten ist dies aber nicht. Gewisse Grundregeln musst Du trotzdem einhalten. In geschlossenen Ortschaften ist beispielsweise die übliche Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 50 km/h) stets zu beachten. Als hilfreiche Orientierungshilfen können Navigationsgeräte dienen, die wetterunabhängig Auskunft über Tempolimits geben. Ein Ersatz für Verkehrsschilder sind sie aber nicht.
Auf die Form kommt es an
Ob ein zugeschneites Schild grundsätzlich seine Gültigkeit verliert oder nicht, hängt auch von seiner Form ab. Ein markantes achteckiges Stoppschild oder die Umrisse eines umgedrehten “Vorfahrt gewähren“-Dreiecks sind auch bei starken Schneeverwehungen gut zu erkennen – und büßen deshalb nichts von ihrer Gültigkeit ein. Schwieriger ist dies bei runden Schildern. Sie können auf unterschiedliche Verbote oder Beschränkungen hinweisen. Sind sie von Schnee und Eis verdeckt, können sie an Wirkung verlieren. Gleiches gilt auch für dreieckige Schilder, die auf Gefahren hinweisen.
Beweisführung liegt in Ihrer Hand
Gerätst Du als Ortsunkundiger in eine Radarfalle, musst Du glaubhaft machen, dass ein unleserliches Verkehrszeichen der Grund war, warum Du zu schnell gefahren bist. Bei einem Einspruch gegen Deinen Bußgeldbescheid kann es nützlich sein, das Gutachten eines Wetterdienstes als Beweisstück heranzuziehen.
Beim Parken: Schilder freimachen
Solltest Du Dein Fahrzeug bei winterlichen Witterungen parken, musst Du ebnfalls auf Schilder achten. Anders als während der Autofahrt kann es Dir hierbei zugemutet werden, zugeschneite Verkehrszeichen zu säubern und kenntlich zu machen. So liegt es an Dir, sich zu vergewissern, ob und unter welchen Umständen Du Deinen Wagen abstellen darfst.
Keine Konsequenzen hast Du zu befürchten, sollte Dein Parkticket unter einer verschneiten Autoscheibe nicht zu erkennen sein. Laut Gesetzgeber sind Ausweise und Parkscheiben im Fahrzeug so kenntlich zu machen, dass sie von außen unter Normalbedingungen gut lesbar sind. Kommst Du dem nach, bist Du in der Regel aus dem Schneider – für eintretenden Schneefall bist Du schließlich nicht verantwortlich.
Kennzeichen müssen erkennbar sein
Anders sieht es bei den Kennzeichen Deines Fahrzeugs aus. Hier hast Du Sorge dafür zu tragen, dass diese stets gut erkennbar sind – auch während der Fahrt. Du solltest also permanent im Blick behalten, dass diese von Schnee oder Schneematsch befreit sind. Notfalls musst Du aussteigen und die Nummernschilder freikratzen. Wirst Du mit unkenntlichen Kennzeichen erwischt, kann dies fünf Euro Verwarngeld zur Folge haben.
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