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Sommerreifen mit Eiszapfen sorgen für Kopfschütteln

sommerreifen mit eiszapfen sorgen für kopfschütteln

Dieser Lenker ist gefährlich unterwegs.

Bibber-Wetter in Linz, es ist eisig glatt auf den Straßen. Trotzdem entdeckte unser Fotograf ein Auto mit Sommerreifen. Ein gefährlicher Leichtsinn.

Das kann schlimm enden. In Linz parkte am Dienstag ein Auto bei einem Gymnasium. Am Dach keine Blätter und kein Schnee, der Wagen dürfte also regelmäßig in Betrieb sein. Trotzdem dürfte der Lenker noch nicht Zeit gehabt zu haben, die Sommerreifen zu montieren.

Kurios das Bild, das sich da bot: Neben den Sommerreifen hingen Eiszapfen zu Boden. Ein Beweis, wie kalt und eisig es an diesem Dienstag in Linz war.

In der Landeshauptstadt hatte es laut ZAMG selbst um 10 Uhr Vormittag noch Minusgrade.

Die Folgen von Sommerreifen im Winter können für die Lenker gravierend sein, wie ÖAMTC-Jurist Martin Stichlberger schildert. Er nennt den fiktiven Fall von Gerda F.

Die Frau glaubt, sie braucht keine Winterreifen. Grund: Sie fährt ohnehin wenig, bei Schnee lässt sie ihr Auto stehen. An einem winterlichen Nachmittag benötigt sie trotzdem dringend etwas aus der Apotheke.

“Jetzt ist sicher schon geräumt”, denkt sie und fährt mit Sommerreifen los. Die Fahrbahn ist leicht abschüssig und schneebedeckt: Knapp vor Frau F. fährt ein Motorrad zu weit aus einer Ausfahrt heraus. Sie bremst scharf, doch das Auto rutscht einfach weiter und rammt das Bike. Fahrer und Beifahrerin müssen mit der Rettung abtransportiert werden.

Mitverschulden. Gewöhnlich würde an einem solchen Unfall Frau F. als Bevorrangte kein Verschulden treffen. Da aber die Sommerreifen kausal für den Unfall waren, wurde Frau F. 50 Prozent Mitverschulden angelastet. Sie erhielt nur die Hälfte ihres Schadens ersetzt.

Haftpflicht. Die Haftpflichtversicherung von Frau F. zahlte den Verletzten eine hohe Summe an Schmerzengeld und Heilungskosten. Allerdings forderte sie 11.000 Euro von der entsetzten Frau F. zurück. Dieser Regress konnte mit kräftiger Hilfe des ÖAMTC abgewendet werden, da er hier zu Unrecht erfolgte. Zulässig wäre ein Regress dann, wenn eine “Gefahrerhöhung” vorliegt, etwa, wenn jemand öfters bei Schneefahrbahn mit Sommerreifen unterwegs ist.

Kasko. Eine Kaskoversicherung (Frau F. besaß keine) kann wegen grober Fahrlässigkeit aussteigen; in der Regel dann, wenn zu den Reifen noch ein weiterer Verstoß dazukommt (z.B. unangepasste Geschwindigkeit). Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

Strafe. Auch wenn kein Unfall passiert, droht eine Verwaltungsstrafe, wenn man ertappt wird. Schlimmer kam es hier: Da es zwei erheblich Verletzte gab, musste Frau F. wegen “fahrlässiger Körperverletzung” sogar vor den Strafrichter. Statt einer Verurteilung konnte eine Diversion erreicht werden. Dies kostete Frau F. einen Betrag in Höhe einer Monatspension. “Nie mehr wieder!”, stöhnte sie.

Wer sich nicht an die Reifenpflicht hält, muss im schlimmsten Fall Tausende Euro Strafe zahlen. Ob Reifen für den Einsatz im Winter geeignet sind, erkennt man übrigens an speziellen Symbolen.

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