Ratgeber

(Ge)Fahren im Winter: Hier drohen Bußgelder bei Eis und Schnee

Wenn es auf den Straßen im Winter kalt und ungemütlich wird, müssen Autofahrer auf bestimmte Verkehrsregeln achten. Werden sie missachtet, drohen teils empfindliche Bußgelder. MeinAuto.de zeigt, wie teuer die Winterzeit werden kann.

(ge)fahren im winter: hier drohen bußgelder bei eis und schnee

© Vecteezy

Falsche Reifen

Bei Reif- und Eisglätte, Schnee und Glatteis besteht in Deutschland die Winterreifenpflicht. Wer allerdings im Winter mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen und riskiert einen Punkt in Flensburg. Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert muss 80 Euro zahlen, bei Gefährdung werden sogar 100 Euro fällig.

Scheibe schlecht freigekratzt

Ja, es ist kalt draußen und das Freikratzen der Scheibe gehört nicht zu den angenehmsten Aufgaben. Doch wer nur ein kleines Sichtfenster freilegt und auch die Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten nicht von Schnee befreit kann schnell mit 10 Euro Geldbuße belangt werden. Ein nicht lesbares Kennzeichen kostet 5 Euro.

Schnee nicht vom Auto beseitigt

Auch das Dach und die Motorhaube müssen von Schnee befreit werden. Wer stark bremst riskiert, dass der Schnee auf die eigene Scheibe rutscht und eine Gefahrensituation entsteht. Zugleich kann der Schnee während der Fahrt nach hinten fliegen und dem Hintermann die Sicht nehmen. Hier werden 25 Euro fällig.

Motor warmlaufen lassen

Apropos “kalt draußen”: Während die Scheibe freigekratzt wird sollte der Motor im Stand nicht warmlaufen. Das verursacht Lärm und belastet die Umwelt, sodass Sie bis zu 80 Euro zahlen müssen.

Falsches Kennzeichen

Oft verfügen Oldtimer oder Motorräder über Saisonkennzeichen. Diese gelten allerdings nur während eines bestimmten Zeitraums, außerhalb dieses Zeitraums gilt die Kfz-Versicherung nicht. Wer damit erwischt wird muss ein Bußgeld von 40 Euro bis 50 Euro zahlen.

Ohne Abblendlicht unterwegs

Wer bei Regen, Schnee oder Nebel nur mit Tagfahrlicht unterwegs ist, läuft Gefahr, von anderen Autofahrern nicht erkannt zu werden. Der Grund: beim Tagfahrlicht sind nur die Scheinwerfer eingeschaltet, nicht aber die Rückleuchten. Es ist bei schwierigen Witterungsverhältnissen daher geboten, das Abblendlicht einzuschalten. Tust Du dies nicht, drohen außerorts 60 Euro Bußgeld plus ein Punkt in Flensburg. Innerhalb geschlossener Ortschaften kostet der Verstoß 25 Euro Bußgeld.

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