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Führerschein umtauschen: Diese Jahrgänge dürfen nicht mehr mit dem alten Lappen fahren

Gemäß EU-Richtlinie

Führerschein umtauschen: Diese Jahrgänge dürfen nicht mehr mit dem alten Lappen fahren

Millionen Autofahrer müssen ihre Führerscheine bis 2033 umtauschen. Für einige Jahrgänge ist die Frist schon verstrichen. Sie dürfen sich ohne gültigen Lappen nicht mehr ans Steuer setzen.

München – Insgesamt besitzen damit rund 58 Millionen Menschen hierzulande eine Fahrerlaubnis. Rund 43 Millionen davon müssen laut dem ADAC ihren Führerschein in neue, fälschungssichere Exemplare tauschen. „Es geht um gewaltige Zahlen: etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden“, berichtet der ADAC. Für einige sind die Fristen bereits abgelaufen. Sie dürfen sich mit altem Führerschein streng genommen gar nicht mehr ans Steuer setzen.

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Nicht alle Autofahrer sind von dem Führerschein-Tausch betroffen.

Führerschein umtauschen: Diese Jahrgänge dürfen nicht mehr mit dem alten Lappen fahren

Zuletzt waren die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 dran – sie mussten ihren Lappen bis 19.1.2023 umtauschen. Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein. Gemäß einer EU-Richtlinie müssen also Millionen von Autofahrern ihren Führerschein in den kommenden Jahren umtauschen, um ein einheitliches und fälschungssicheres System zu schaffen. Zudem werden die neuen Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern.

Frist abgelaufen: Welche Jahrgänge müssen ihren alten Führerschein umtauschen?

Wann Sie genau umtauschen müssen, ist mit zwei Fristen geregelt. Zum einen dem Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, zum anderen dem Geburtsjahrgang des Führerscheinbesitzers. Während viele Autofahrer noch Monate oder sogar bis 2033 Zeit haben, um ihren Führerschein umzutauschen, gibt es bereits einige Jahrgänge, die ihren alten Führerschein nicht mehr nutzen dürfen, sofern ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Vor allem im Ausland, warnt der ADAC, kann es dann zu Problemen kommen.

Frist für den Umtausch abgelaufen: Diese Jahrgänge mussten bereits ihren alten Führerschein umtauschen

Wer die Frist verstreichen lässt, und weiterhin mit seinem alten Führerschein ein Auto oder Motorrad fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Es ist jedoch keine Straftat, im Gegensatz zu Lkw- und Busführerscheinen.

Führerschein-Umtausch: Diese Jahrgänge müssen als Nächstes tauschen

Allen Führerscheinbesitzern, die vor 1953 geboren sind, lässt man noch bis 2033 Zeit, ihren Lappen umzutauschen. Grundsätzlich gilt aber, dass jüngere Autofahrer, die immer häufiger durch die Fahrprüfung fallen, mehr Zeit für den Umtausch haben. Der ADAC bietet online einen Umtausch-Rechner an, bei dem schnell die persönliche Umtauschfrist ermittelt werden kann.

Frist für den Umtausch läuft bald ab: Diese Jahrgänge müssen bald ihren alten Führerschein umtauschen

Führerschein-Umtausch: Diese Führerscheinbesitzer haben noch ein bisschen Zeit

Allen Besitzern von Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 und später ausgestellt worden sind, lässt man deutlich mehr Zeit für den Umtausch. Auch hier ist die Tauschfrist gestaffelt – allerdings nach Ausstellungsjahr, nicht nach dem Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers.

Führerschein-Umtausch jederzeit ohne Prüfung oder Untersuchung möglich

Wer seinen Führerschein schon vor Ablauf der Frist abgeben möchte, kann dies jederzeit tun. Es sind lediglich einige Dokumente erforderlich – Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Der Umtausch bei der Führerscheinstelle kostet etwa 25 Euro. Zusätzlich kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto hinzu. Wer an seinem alten Führerschein hängt, kann diesen nach dem Umtausch behalten. Die Führerscheinstelle entwertet den alten Führerschein und gibt ihn zurück. (ulha)

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