Ratgeber

Elektroprämie, Maut, Maskenpflicht: Das erwartet Autofahrer 2023

Same procedure as every year: Das kommende Jahr wird einige Neuerungen für Autofahrer mit sich bringen. MeinAuto.de verrät Dir, was günstiger und was teurer wird – und worauf Du im Jahr 2023 achten musst, um ein neues Bußgeld zu vermeiden.

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Weniger BAFA-Förderung für E-Autos

Ab dem 1. Januar 2023 schraubt der Bund die Förderungsgelder (BAFA-Prämie) für neu zugelassene Elektroautos zurück: Die Kaufprämie wird von maximal 9.000 Euro auf 6.750 Euro gedrosselt und gilt für Autos mit einem Netto-Listenpreis von maximal 40.000 Euro. Bis 65.000 Euro beträgt die Förderung im kommenden Jahr statt 7.500 Euro nur noch 4.500 Euro.

Plug-in-Hybride werden ab 2023 gar nicht mehr gefördert. Wenn Du Dir ein Elektroauto als Unternehmer kaufst, solltest Du Dich zudem beeilen: Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatkäufer von dem Umweltbonus profitieren.

Die Prämie für die Treibhausgasminderungs-Quote (THG) wird im kommenden Jahr weiterhin ausgeschüttet: Experten vermuten, dass der jährliche Erlös leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegen wird.

Neue Führerscheine für Jahrgänge 1959-1964

Mit der EU-Richtlinie 2006/126/EG sollen in der gesamten Europäischen Union einheitliche Führerscheine eingeführt werden. Im Jahr 2023 geht die Umtauschaktion weiter: Bis zum 19. Januar 2023 musst Du Deinen alten Papierführerschein gegen einen neuen Führerschein im EC-Karten-Format umtauschen, wenn

  • Dein alter Führerschein vor dem Jahr 1999 ausgestellt wurde und
  • Du zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 zählst.

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Maskenpflicht im Verbandskasten

Seit 2022 sind zwei Masken im Verbandskasten Pflicht. Ab dem 1. Februar 2023 droht bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld bis zu 10 Euro. Das neue Bußgeld kannst Du ruhig zum Anlass nehmen, das Ablaufdatum Deines Verbandskastens zu überprüfen. Wenn das Datum überschritten wurde, stellst Du mit einem neuen Verbandskasten nach der DIN 13164:2022 sicher, dass dieser den aktuellen Vorschriften entspricht.

HU-Termin für Autos mit rosafarbenen Plaketten

Wenn Dein Auto eine rosafarbene Prüfplakette hat, dann musst Du im Jahr 2023 eine neue Hauptuntersuchung durchführen. An den Fristen für die Hauptuntersuchungen ändert sich im kommenden Jahr nichts: Wenn ein gebrauchtes Auto die Hauptuntersuchung besteht, erhält es für zwei Jahre eine orangefarbene Plakette. Neuzulassungen erhalten eine blaue Plakette und müssen erst in drei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung.

Apropos Hauptuntersuchung: Ab dem kommenden Jahr wird im Rahmen der Abgasuntersuchung bei allen Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündung eine sogenannte Partikelzählung durchgeführt. Diese Partikelzählung wird die bisherige Trübungsmessung ersetzen.

Neue Typklassen für die Kfz-Versicherung

Wie jedes Jahr ändern sich auch die Typklassen für die Kfz-Versicherung: Die Haftpflichtversicherung wird für 8,1 Millionen Autofahrer teurer und für 4,8 Millionen Autofahrer günstiger. Hinsichtlich der Kaskoversicherungen erhöhen sich die Preise für rund 1,7 Millionen Autos, während 13,1 Millionen Fahrzeuge von niedrigen Kosten profitieren werden. Auch für die Regionalklassen wurde eine Neueinstufung vorgenommen: 10,1 Millionen Autofahrer werden hochgestuft und 5,5 Millionen Autofahrer heruntergestuft.

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Österreich erhöht Vignettenpreis

In Österreich werden die Vignettenpreise für das Jahr 2023 um 2,8 Prozent steigen. Die Jahresvignette kostet dann 96,40 Euro und die 10-Tages-Vignette 9,90 Euro. In der Schweiz bleiben die Preise unverändert bei 40 Schweizer Franken bzw. 42 Euro; dafür treiben die Eidgenossen die Digitalisierung voran: Im ersten Quartal 2023 wird sich entscheiden, wann die E-Vignette eingeführt werden soll. Diese digitale Vignette wird die bisherige Vignette nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Erst kürzlich beschlossen wurde, dass die Lkw-Maut in Deutschland teurer wird. Die Kilometer-Pauschale steigt ab Januar 2023 für Euro-6-Diesel mit 3 Achsen von 16,9 auf 18,1 Cent. Der Lärmanteil der Maut orientiert sich künftig an dem Gesamtgewicht und der Anzahl der Achsen. Weitergehende Reformen sollen im Jahr 2024 folgen.

Der Bund setzt die CO2-Bepreisung aus

Um den hohen Kosten für konventionelle Kraftstoffe entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung für das kommende Jahr ausgesetzt. Ursprünglich sollte die Abgabe pro Tonne CO2 von 30 auf 35 Euro steigen.

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