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E-Auto-Prämie reduziert sich 2024: Für diese Fahrzeuge kassieren Sie trotzdem ab

e-auto-prämie reduziert sich 2024: für diese fahrzeuge kassieren sie trotzdem ab

Das Umweltbundesamt hat neue THG-Schätzwerte für den Stromverbrauch einiger Fahrzeugklassen veröffentlicht.

Das Umweltbundesamt will in Zukunft nur noch THG-Quoten für Fahrzeugklassen bewilligen, für die ein Schätzwert bezüglich des geladenen Ökostroms festgelegt wurde. Laut einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10. August soll nun für elektrische Nutzfahrzeuge und E-Lkw verschiedener ein eigener Schätzwert festgelegt werden, nachdem die Fahrzeuge bisher wie Pkw behandelt wurden.

Gerade schwere Elektro-Lkw mit einem Gewicht von bis zu 40 Tonnen oder E-Busse, die entsprechend viel Strom laden, können davon profitieren. Für vollelektrische Pkw wird aktuell ein Schätzwert von 2.000 kWh Strom angelegt, die pro Jahr abseits von öffentlichen Ladestationen geladen werden. Dieser Wert galt bislang auch für elektrische Lkw – er soll aber vervielfacht werden.

THG-Prämie: Für E-Fahrzeuge der Klasse M3 könnte es bis zu 5.400 Euro geben

Laut der Bekanntmachung im Bundesanzeiger werden nun für folgende Fahrzeug- bzw. Führerscheinkategorien folgende Schätzwerte angesetzt:

  • Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge): 3000 kWh,
  • Fahrzeuge der Klasse N2 (schwere Nutzfahrzeuge): 20.600 kWh,
  • Fahrzeuge der Klasse N3 (schwere Nutzfahrzeuge): 33.400 kWh
  • Fahrzeuge der Klasse M3 (Busse): 72.000 kWh

Laut Berechnungen des Branchenportals Elektroauto-News, die sich auf Zahlen des THG-Vermarkters Fairenergy stützen, können Halter entsprechender Fahrzeuge aktuell geschätzt mit folgenden jährlichen Quoten rechnen:

  • Pro E-Fahrzeug der Klasse M1: 150 Euro
  • Pro E-Fahrzeug der Klasse N1: 225 Euro
  • Pro E-Fahrzeug der Klasse N2: 1545 Euro
  • Pro E-Fahrzeug der Klasse N3: 2505 Euro
  • Pro E-Fahrzeug der Klasse M3: 5400 Euro

Niklas Gawehn, Co-Geschäftsführer beim THG-Vermarkter Carbonify, erklärt: “Die Einführung von dedizierten Fahrzeugklassen für Elektrofahrzeuge der Klasse N2 und N3 ist eine notwendige und sinnvolle Ergänzung für das Instrument der THG-Quote und damit für die Förderung der Elektromobilität im Rahmen der Verkehrswende. Bislang erhielten unsere knapp 500 Flottenpartner für Ihre Nutzfahrzeuge der Klasse N2 und N3 lediglich eine PKW-Anrechnung, sodass wir die Änderung sehr begrüßen und uns freuen, unseren Partnern und Kunden diese positive Nachricht zu überbringen. Gleichzeitig fordern wir, dass die Behörde auch rückwirkend für bisher noch nicht bestätigte Anträge die neuen Schätzwerte heranziehen wird”.

Wichtig: Private Halter elektrischer Fahrzeuge sollten ihre THG-Anträge dieses Jahr bis spätestens zum 1. November bei einem THG-Anbieter einreichen, wenn sie ihre Prämie noch kassieren wollen. Bisher war die Frist für die Einreichung der Anträge der 28. Februar des Folgejahres. Die Änderung verkürzt den Einreichungszeitraum also deutlich – da die THG-Quote im weiteren Jahresverlauf möglicherweise weiter sinken könnte, kann sich eine möglichst zeitnahe Einreichung der THG-Anträge bezahlt machen. Auf welchen Anbieter Sie dabei am besten setzen sollten, erfahren Sie im aktuellen THG-Check von EFAHRER.com:

THG-Quote 2023: Die beste THG-Prämie im September

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