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Bußgeld-Falle für Autofahrer: Mit Lichthupe vor Blitzer oder Polizei warnen? Das gilt

Klare Regelung

Bußgeld-Falle für Autofahrer: Mit Lichthupe vor Blitzer oder Polizei warnen? Das gilt

Im Straßenverkehr warnen sich Autofahrer häufig gegenseitig mit Lichthupe vor Blitzern oder einer Polizeikontrolle. Doch wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld.

Im Straßenverkehr sind Autofahrer häufig besonders aufmerksam und hilfsbereit, wenn es darum geht, sich gegenseitig vor Blitzern und Polizeikontrollen zu warnen. Ein kurzer Lichtblitz des Fernlichts soll entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern signalisieren: „Achtung, langsamer!“ Doch wie ist die rechtliche Lage dabei? echo24.de berichtet außerdem darüber, auf welche Fragen Fahrer innerhalb einer Verkehrskontrolle nicht mit „Ja“ antworten sollten.

Autofahrer vor Polizeikontrollen warnen: Lichthupe im Straßenverkehr – was ist erlaubt?

Die Verwendung der Lichthupe ist in Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt. Laut diesem Paragrafen dürfen Schall- und Leuchtzeichen nur gegeben werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wenn man sich oder andere gefährdet sieht.

Eine direkte Gefahr geht von einer Geschwindigkeitskontrolle jedoch nicht aus – die Polizei führt solche Kontrollen durch, um Gefahrenstellen zu entschärfen. Daher ist es nicht erlaubt, die Lichthupe zu verwenden, um andere vor Verkehrskontrollen zu warnen, erklärt der ADAC.

Bußgelder für Lichthupenwarnungen: Was Autofahrer beachten müssen

Autofahrer, die von der Polizei dabei erwischt werden, wie sie andere Verkehrsteilnehmer per Lichthupe vor Kontrollen warnen, müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei zwei Tatbestände: Wer „missbräuchliche Leuchtzeichen“ gibt, muss fünf Euro zahlen. Autofahrer, die „missbräuchliche Leuchtzeichen“ geben und „andere dadurch belästigen“, sind mit zehn Euro dabei.

Besonders problematisch wird es, wenn die Lichthupe in Verbindung mit dichtem Auffahren genutzt wird. „In Verbindung mit einem dichten Auffahren kann in der Betätigung der Lichthupe auch der Straftatbestand der Nötigung verwirklicht werden“, erklärt ADAC-Sprecher Andreas Hölzel. Dies kann zu wesentlich höheren Strafen und rechtlichen Konsequenzen führen.

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Eine Anhaltekelle der Polizie wird während einer Verkehrkontrolle in die Höhe gehalten. (Symbolbild)

Auf Polizeikontrollen aufmerksam machen? Sicher warnen im Straßenverkehr

Grundsätzlich ist die Warnung vor Blitzern und Polizeikontrollen jedoch nicht verboten. Passanten dürfen sogar mit Schildern auf die Ordnungshüter aufmerksam machen. Die Polizei kann diese Personen jedoch des Platzes verweisen. Autofahrern hingegen ist es gestattet zu winken, solange sie andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht ablenken.

Diese Methode ist weniger auffällig als die Lichthupe, jedoch innerhalb der gesetzlichen Grenzen erlaubt. Welche weiteren Zeichen und Gesten Autofahrer im Verkehr nutzen, berichtet echo24.de.

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