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Bußgeld-Änderungen für Autofahrer: Bei diesen Verstößen wird‘s ab Mai richtig teuer

Neues Abkommen mit der Schweiz

Bußgeld-Änderungen für Autofahrer: Bei diesen Verstößen wird‘s ab Mai richtig teuer

Wer in der Schweiz zu schnell fährt oder falsch parkt und dabei erwischt wird, kann den Strafzettel bisher unter bestimmten Bedingungen aussitzen. Doch ab Mai ändert sich das für Autofahrer.

Deutsche Autofahrer, die in der Schweiz gegen Verkehrsregeln verstoßen, sollten sich auf strengere Konsequenzen gefasst machen. Mit einem neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der am 1. Mai dieses Jahres in Kraft tritt, werden nicht bezahlte Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland eingetrieben.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn wird für die Vollstreckung zuständig sein. Bisher konnten viele Verkehrssünder die hohen Bußgelder aus der Schweiz ohne Folgen ignorieren, da sie nicht in Deutschland vollstreckt werden konnten. Doch das ändert sich nun mit dem neuen Abkommen.

Änderung für Autofahrer ab Mai: Strafzettel aus der Schweiz müssen bezahlt werden

Das neue Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ermöglicht die Vollstreckung von Strafen ab dem 1. Mai 2024. Bislang konnten teils hohe Bußgelder aus dem Nicht-EU-Land in Deutschland umgangen werden, berichtet die „Deutsche Presse-Agentur“.

Bislang hatten deutsche Temposünder oder Falschparker, die ihre Bußgelder aus der Schweiz nicht beglichen, bei erneuter Einreise in das Nicht-EU-Land mit unangenehmen Konsequenzen zu rechnen – von einem Strafbefehl bis hin zu einer Haftstrafe. Für diejenigen, die jedoch zukünftige Reisen in die Schweiz vermieden, bestand wenig Grund zur Sorge, so der ADAC.

Hartes Durchgreifen gegen Raser in der Schweiz: Vierstellige Bußgeldvollstreckungen erwartet

Mit dem Inkrafttreten des neuen Polizeivertrags gilt jedoch eine neue Regelung: Wer einen Strafzettel aus der Schweiz erhält, sollte diesen keinesfalls wegwerfen. Der neue Vertrag wurde bereits im Herbst letzten Jahres vom Bundestag beschlossen. „Vergleichbare Regelungen waren auch schon im alten, bislang geltenden Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 enthalten, jedoch nie in Kraft gesetzt worden“, hatte eine Sprecherin des Justizministeriums in Stuttgart dazu erklärt.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn erwartet deutschlandweit etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche für Bußgeldvollstreckungen für das laufende Jahr, mit steigender Tendenz in den folgenden Jahren. Denn auch Schweizer, die gegen die Verkehrsregeln in Deutschland verstoßen, werden strenger zur Kasse gebeten, so der ADAC. Voraussetzungen für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen ist, dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen muss.

Im Vergleich zu Deutschland höhere Bußgelder in der Schweiz

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Bußgeldbescheid ohne Blitzerbild – muss die Strafe trotzdem bezahlt werden?

Der ADAC erklärt: Es ist wichtig zu beachten, dass die Bußgelder in der Schweiz generell höher sind als in Deutschland. So kostet beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ab 180 Euro, während in Deutschland dafür etwa 60 Euro fällig wären. Dies gilt auch für Falschparken, was in der Schweiz ab 40 Euro bestraft wird, während es in Deutschland ab 10 Euro geahndet wird. (Von Milea Erzinger)

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