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Anwalt packt aus: Du wurdest geblitzt? Mit einem Trick kannst du viel Geld sparen

anwalt packt aus: du wurdest geblitzt? mit einem trick kannst du viel geld sparen

Ein Gespräch mit dem Messbeamten am Blitzer kann sich lohnen

Viele Autofahrer kommen mindestens einmal in ihrem Leben in die folgende Situation: Sie sind kurz abgelenkt, übersehen eine Geschwindigkeitsbegrenzung – und schon blitzt es.

Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Laut Bußgeldkatalog kostet eine Tempoüberschreitung bis 20 km/h außerorts 10 bis 30 Euro. Ab 21 km/h werden neben einem Bußgeld von 70 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Innerorts sind es bis 20 km/h zwischen 15 und 35 Euro Strafe, ab 21 km/h drohen 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Anwalt erklärt: So kommst du ums Bußgeld herum

Doch es gibt eine Möglichkeit, dem Knöllchen aus dem Weg zu gehen. Unter dem Nutzernamen anwalt_strafrecht erklärt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht, Spezialist Verkehrsstrafrecht aus Düsseldorf, juristische Sachverhalte. In einem seiner Videos erläutert Demuth, wie Autofahrer einem Knöllchen entgehen können, auch wenn sie bereits geblitzt wurden.

Dieser Trick funktioniert allerdings nur dann, wenn an dem Blitzer ein Beamter anwesend ist. Der Jurist rät Betroffenen, zu der Messstelle zurückzufahren und den Polizisten in ein Gespräch zu verwickeln.

Gespräch mit dem Messbeamten kann sich lohnen

Eröffnen könne man das Gespräch mit den Fragen: „Bin ich grade geblitzt worden?“, „Wie schnell war ich?“ Oder: „Was kommt jetzt auf mich zu?“. Der Beamte könne darauf möglicherweise antworten, dass gegen den Verkehrsteilnehmer jetzt ein Bußgeldverfahren eingeleitet werde, erklärt Demuth weiter.

Die Bußgeldbehörde weiß jedoch nicht, wenn ein Verkehrsteilnehmer bereits an Ort und Stelle das Gespräch suchte. Auch wenn ein Beamter schon damals über die Einleitung des Verfahrens wegen Ordnungswidrigkeiten informierte, ist dies der Behörde normalerweise nicht bekannt.

Sie geht davon aus, dass der Verkehrsteilnehmer erst durch den Erlass eines an ihn gerichteten Anhörungsbogens von dem Verfahren Kenntnis erlangt. Damit würde die dreimonatige Frist der Verfolgungsverjährung zum ersten Mal unterbrochen werden.

Wenn die Behörde den Bußgeldbescheid erst mehr als drei Monate nach der Tat erlässt, kann der Verkehrsteilnehmer dagegen Einspruch einlegen: Zur Begründung kann man sich laut Anwalt Demuth auf das Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung berufen und darauf verweisen, dass die bereits am Tattag die Anhörung (in Form des Gespräches mit dem Messbeamten) stattfand.

Es gibt keine Erfolgsgarantie für diese Methode – bei festinstallierten Blitzern wird wahrscheinlich kein Beamter vor Ort sein. Trotzdem handelt es sich um einen praktischen Tipp, mit dem gestresste Autofahrer das ein oder andere Bußgeld durch unerwartete Blitzer vermeiden können.

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