Ein Auto mit Winterreifen steht im Schnee.
Winterreifen: Dieser Fehler kann Autofahrer viel Geld kosten
Kassel – Autofahrer müssen besonders im Winter auf die Verkehrstauglichkeit ihres Fahrzeugs achten. Der ADAC hat eine Checkliste mit den wichtigsten Tipps für die Instandhaltung des Autos im Winter veröffentlicht. Denn: Einige Fehler können zu hohen Schäden am Auto führen. Autofahrer sollten ihr Fahrzeug unbedingt winterfest machen – sonst drohen hohe Bußgelder. Wer beispielsweise mit Sommerreifen erwischt wird, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Dieser Fehler kostet bis zu 60 Euro Strafe. Winterreifen sind Pflicht in der kalten Jahreszeit.
Beim Wechseln der Sommer- und Winterreifen kann ein Fehler sehr teuer werden. Denn: Wenn sich kurz nach dem Reifentausch ein Rad vom Auto löst, können bei resultierendem Unfall hohe Schäden entstehen. Aber wer haftet im Schadensfall? Darüber hat das Landgericht München II im vergangenen Winter ein Urteil verkündet – nach einem fast zweijährigen Verfahren, berichtet hna.de.
Fahrer zieht Winterreifen-Radmuttern nicht nach
Allerdings machte der Fahrer weitere, deutlich höhere Kosten geltend: Für Anwaltsgebühren, Transport, Selbstbeteiligung, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, neue Felgen und Reifen und Wertminderung am Auto forderte er rund 25.000 Euro von der Werkstatt.
Das Landgericht München II teilte diese Ansicht nicht. Grundsätzlich müsse die Werkstatt zwar für ihre Arbeit haften. Aber: In diesem Fall trage der Kunde ein Mitverschulden von 30 Prozent. Als Begründung nannten die Richter, dass der Fahrer die Radmuttern nach 50 Kilometer Fahrt selbst hätte nachziehen müssen. Darauf habe die Werkstatt zweimal hingewiesen – schriftlich in der Rechnung und mündlich bei der Fahrzeug-Abgabe.
Unfall nach Winterreifen-Wechsel: Kläger erhält nur Bruchteil seiner Forderung
Der Kläger erhielt mit 1650 Euro nur einen Bruchteil seiner ursprünglichen Forderung zugesprochen. Eine Wertminderung am Auto sahen die Richter nicht, da es ein Einzelstück und es somit keine Vergleichsmöglichkeit gebe. Auch einen Nutzungsausfall ließen die Richter nicht gelten. Der Autofahrer habe nämlich ein Ersatzauto erhalten. (Jan Wendt)