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Wichtige Regel auf der Autobahn: Viele wissen nicht, wie man sie anwendet

wichtige regel auf der autobahn: viele wissen nicht, wie man sie anwendet

ADAC-Test offenbart Wissenslücken bei Autofahrern.

Müsste der durchschnittliche Autofahrer noch einmal eine Theorieprüfung für den Führerschein ablegen, bräuchte er wohl mindestens zwei Anläufe. Der jüngste ADAC-Wissenstest hat bewiesen, dass kaum jemand alle Fragen richtig beantworten kann. Dabei ging es nicht um besonders knifflige Probleme, sondern um 20 Fragen, die original so in der Prüfung gestellt werden. Die Prüflinge selbst, insgesamt 3.500 Personen, bildeten einen Querschnitt der deutschen Autofahrer ab. Zwei Drittel besaßen ihren Führerschein schon seit mehr als zwei Jahrzehnten.

Zu den Fragen, bei denen die Testteilnehmer am schlechtesten abschnitten, gehörten unter anderem die richtige Nutzung der Nebelscheinwerfer, das Kurvenverhalten des Fahrzeugs bei Beschleunigung und die Regelungen zur Feinstaub-Plakette. Weit erschreckender war jedoch, dass es auch eine wichtige Frage zum Reißverschlussprinzip in die Top 5 der am häufigsten falsch beantworteten Fragestellungen schaffte.

Kein Reißverschlussprinzip bei der Auffahrt auf die Autobahn

Der Test ergab, dass eine Mehrheit der Autofahrer (52 Prozent) davon überzeugt ist, dass beim Auffahren auf die Autobahn – also am Ende des Einfädelungsstreifens – das Reißverschlussverfahren gilt. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum. Gemäß § 18 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung hat die durchgehende Fahrbahn nämlich Vorfahrt. Anders gesagt: Alle Fahrzeuge, die sich im fließenden Verkehr auf der Autobahn befinden, haben Vorfahrt. Das gilt auch bei dichtem Verkehr oder im Stau.

In der Praxis geht es dennoch darum, sich reibungslos in den fließenden Verkehr einzufädeln, ohne andere zu gefährden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Auffahrenden bereits auf dem Einfädelungsstreifen – der meist 250 Meter lang ist – zügig auf die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs beschleunigen. Gibt es eine ausreichende Lücke, kann sich der Fahrer in den fließenden Verkehr einordnen, wobei links geblinkt wird. Wichtig ist der Schulterblick, um Gefahren durch Fahrzeuge im toten Winkel auszuschließen.

Bitte einfädeln lassen!

Das Reißverschlussprinzip kommt beim Auffahren auf die Autobahn also nicht zum Tragen. Es gilt immer dann, wenn eine reguläre Fahrspur endet oder wegen eines Hindernisses nicht befahren werden kann. Eine Beschilderung braucht es dafür nicht.

Im beschriebenen Fall werden zwei Spuren auf eine verengt: Dann besteht für die Autofahrer auf der durchgehenden Spur die Pflicht, ein Fahrzeug der anderen Spur einfädeln zu lassen. Die Fahrer auf der Spur, die endet, sollten wiederum möglichst weit vorfahren, um Staus zu verhindern. Frühes Einfädeln ist also nicht höflich, sondern potenziell hinderlich für den Verkehrsfluss.

Trotz dieser klaren Regelung darf der Spurwechsel allerdings nicht erzwungen werden. Wer wechselt, hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht und wird im Falle eines Unfalls meist ganz oder überproportional haftbar gemacht. Erst wenn sich nachweisen lässt, dass der Fahrer auf der Hauptspur bewusst den Weg versperrt hat, geht es vor Gericht um die geteilte Schuld.

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