- Kein Reißverschlussprinzip bei der Auffahrt auf die Autobahn
- Bitte einfädeln lassen!
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ADAC-Test offenbart Wissenslücken bei Autofahrern.
Zu den Fragen, bei denen die Testteilnehmer am schlechtesten abschnitten, gehörten unter anderem die richtige Nutzung der Nebelscheinwerfer, das Kurvenverhalten des Fahrzeugs bei Beschleunigung und die Regelungen zur Feinstaub-Plakette. Weit erschreckender war jedoch, dass es auch eine wichtige Frage zum Reißverschlussprinzip in die Top 5 der am häufigsten falsch beantworteten Fragestellungen schaffte.
Kein Reißverschlussprinzip bei der Auffahrt auf die Autobahn
Der Test ergab, dass eine Mehrheit der Autofahrer (52 Prozent) davon überzeugt ist, dass beim Auffahren auf die Autobahn – also am Ende des Einfädelungsstreifens – das Reißverschlussverfahren gilt. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum. Gemäß § 18 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung hat die durchgehende Fahrbahn nämlich Vorfahrt. Anders gesagt: Alle Fahrzeuge, die sich im fließenden Verkehr auf der Autobahn befinden, haben Vorfahrt. Das gilt auch bei dichtem Verkehr oder im Stau.
Bitte einfädeln lassen!
Das Reißverschlussprinzip kommt beim Auffahren auf die Autobahn also nicht zum Tragen. Es gilt immer dann, wenn eine reguläre Fahrspur endet oder wegen eines Hindernisses nicht befahren werden kann. Eine Beschilderung braucht es dafür nicht.
Im beschriebenen Fall werden zwei Spuren auf eine verengt: Dann besteht für die Autofahrer auf der durchgehenden Spur die Pflicht, ein Fahrzeug der anderen Spur einfädeln zu lassen. Die Fahrer auf der Spur, die endet, sollten wiederum möglichst weit vorfahren, um Staus zu verhindern. Frühes Einfädeln ist also nicht höflich, sondern potenziell hinderlich für den Verkehrsfluss.
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