- Verwirrende Beschilderung – Das Oberverwaltungsgericht Münster klärt die Lage auf
- Abschleppen gerechtfertigt
- Fazit
im Vergleichstest
Verwirrende Beschilderung – Das Oberverwaltungsgericht Münster klärt die Lage auf
Im Jahr 2019 hatte ein Fahrer eines Verbrenner-Modells geklagt, nachdem sein Auto aus einer Parkbucht entfernt worden war. Der Streitwert betrug damals 154,86 Euro. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Herbst gegen den Kläger, und nun hat das OVG Münster diese Entscheidung bestätigt. Das Aktenzeichen des Falls lautet 5 A 3180/21. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Abschleppen gerechtfertigt
Die Richter in Gelsenkirchen sahen dies anders. Sie verwiesen auf Paragraf 39 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der besagt, dass Zusatzzeichen in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen angebracht werden sollen, auf das sie sich beziehen. Diese Auslegung wurde bereits in höchstrichterlicher Rechtsprechung bestätigt. Daher sahen auch die Richter in Münster keinen Grund, das ursprüngliche Urteil zu ändern.
Die Entscheidung eröffnet eine wichtige Klarstellung: Das Abschleppen von Verbrenner-Fahrzeugen, die unrechtmäßig auf E-Auto-Parkplätzen stehen, ist gerechtfertigt. Selbst wenn zu dem Zeitpunkt andere E-Auto-Stellflächen frei sind, ist das Abschleppen nicht unverhältnismäßig. Die Richter betonten, dass es nicht Aufgabe des “nicht berechtigten Verkehrsteilnehmers” sei, einzuschätzen, ob in naher Zukunft sämtliche Plätze im betroffenen Bereich belegt sein werden oder nicht. Es liegt in der Verantwortung der Verkehrsordnungsbehörden, den Bedarf an freien Plätzen zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Fazit
Bleiben Sie informiert und parken Sie verantwortungsbewusst!