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Tempolimits wegen Lärmschutz: Gelten diese Schilder auch für E-Autos?

tempolimits wegen lärmschutz: gelten diese schilder auch für e-autos?

Tempobeschränkte Verkehrsabschnitte gelten für alle Autos, auch für die mit geringer Lärmemission.

Ein Autofahrer war mit seinem E-Auto in einer Lärmschutzzone mit 174 km/h statt der zugelassenen 100 km/h erwischt worden. Gegen den Bußgeldbescheid legte er Widerspruch ein und weigerte sich zu zahlen, weil er den „Lärmschutz“-Grund in seinem Falle als nicht gegeben ansah. Doch der Einspruch gegen das Bußgeld hatte vor Gericht (OLG Zweibrücken) keinen Bestand. Das Gericht argumentierte, es habe nicht berücksichtigt werden müssen, dass die Geräuschemission bei einem Elektrofahrzeug geringer seien als bei einem Auto mit Verbrennungsmotor.

Flüsterleise sind E-Autos nur im Stadtverkehr

Damit ist klar: Lärmbezogene Tempolimits gelten in Deutschland auch für Elektroautos. Diese Regelung basiert auf der Erkenntnis, dass nicht nur der Motorlärm, sondern auch Reifenabrollgeräusche, Fahrtwind sowie Brems- und Beschleunigungsgeräusche zur Lärmbelastung beitragen. Ein einheitliches Tempolimit für alle Fahrzeugtypen soll zudem die Verkehrssicherheit erhöhen. Ausnahmen werden nur dann legal, wenn dem Zusatzzeichen „Lärmschutz“ ein weiteres Schild hinzugefügt wird, das Elektrofahrzeuge vom Tempolimit ausnimmt.

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