- E-Auto-Steuer soll in den kommenden Jahren auf fast 300 Dollar steigen
- Auch Texas lässt E-Fahrer Extrasteuern bezahlen
- Staaten versuchen, ausbleibende Spritsteuern zu kompensieren
In New Jersey sollen Extrasteuern für E-Autos Kraftstoffsteuern ersetzen.
E-Auto-Steuer soll in den kommenden Jahren auf fast 300 Dollar steigen
Die Gebühr, die in den nächsten vier Jahren jährlich um 10 US-Dollar steigen soll, bis sie 2028 290 US-Dollar erreicht, gilt als die höchste in den USA. Bei der Neuerung handelt es sich um eine deutliche Abkehr von New Jerseys bisher E-Auto-freundlicher Politik. Sie könnte die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen in dem Bundesstaat stark verlangsamen, schreibt die E-Mobilitätsplattform Inside EVs.
Die Gebühr wird als Mittel angesehen, um den Verlust an Kraftstoffsteuer-Einnahmen auszugleichen. Doch Kritiker bemängeln insbesondere ihre Höhe; hinzu kommt, dass sie zusammen mit vier Jahren im Voraus zu zahlenden Registrierungsgebühren für neue Fahrzeuge erhoben wird. Dies stelle eine unangemessene Belastung für Elektroautokäufer dar.
Auch Texas lässt E-Fahrer Extrasteuern bezahlen
Angesichts solcher Entwicklungen stellt sich die Frage, ob ähnliche Maßnahmen in der Zukunft auch hierzulande eingeführt werden könnten. Die Besorgnis wächst, dass derartige Gebühren die Fortschritte der Elektromobilität behindern und den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen verlangsamen könnten.
Staaten versuchen, ausbleibende Spritsteuern zu kompensieren
Anders hält es Kalifornien: Dort erhalten E-Auto-Fahrer sogar eine Steuergutschrift. Bei einem Strompreis, der mit 33 Cent pro Kilowattstunde derzeit 73 Prozent über dem Landesdurchschnitt von 19 Cent pro Kilowattstunde liegt, hält sich die Freude vieler Betroffener allerdings in Grenzen.
Bleibt die Frage, wie solche Gebühren die Zukunft der Elektromobilität beeinflussen werden. Während Staaten wie New Jersey und Texas mit der E-Auto-Extrasteuer Maßnahmen ergreifen, um verlorene Einnahmen aus Kraftstoffsteuern zu kompensieren, ist es entscheidend, dass solche Bemühungen die übergeordneten Ziele des Umweltschutzes und der Verkehrswende nicht untergraben.