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Regel-Mysterium Zebrastreifen: Was gilt für Fußgänger, Radfahrer und Autos? Kaum einer weiß es

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Regel-Mysterium Zebrastreifen: Was gilt für Fußgänger, Radfahrer und Autos? Kaum einer weiß es

Schon in der Grundschule lernt man, wie man sich am Zebrastreifen zu verhalten hat. Rund um den Fußgängerüberweg tummeln sich viele Regeln.

München — Auf der Straße ist der Zebrastreifen kaum zu übersehen. Die weißen Streifen signalisieren Fußgängern, dass sie die Straße überqueren können. Autofahrer müssen Passanten das Überqueren ermöglichen und dafür auch mal anhalten. Doch was gilt es zu beachten? Und dürfen Radfahrer über einen Zebrastreifen fahren? Wir erklären, welche Fehler Sie womöglich machen und welche Regeln für Straßenverkehrsteilnehmer gelten.

Regeln am Zebrastreifen: Was gilt für Autos, Radfahrer und Fußgänger?

Jeder sollte wissen, dass die dicken weißen Streifen auf der Straße auf einen Zebrastreifen deuten. Im Fachjargon wird die Fahrbahnmarkierung auch als Zeichen 293 bezeichnet. Das entsprechende Verkehrsschild ist das Richtzeichen 350. Wichtig ist, dass die Verhaltenspflichten bei einem Zebrastreifen allein schon bei Vorhandensein der Markierung auf dem Boden befolgt werden müssen. Das zusätzliche Verkehrsschild ist nicht notwendig, wie der ADAC erklärt. Wurde zusätzlich am Zebrastreifen eine Ampel angebracht, muss diese beachtet werden.

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Fußgänger überqueren einen Zebrastreifen, während Autos davor halten.

Absoluten Vorrang haben an Übergängen Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen. Die Überquerung an den Straßenschildern muss diesen Gruppen ermöglicht werden. Dazu müssen Auto-, Motorradfahrer und Radfahrer mit mäßiger Geschwindigkeit an den Zebrastreifen heranfahren. Wenn Sie erkennen können, dass Fußgänger den Zebrastreifen nutzen wollen, müssen Sie gegebenenfalls anhalten und warten, informiert der Automobil-Club Verkehr (ACV). Fahrer müssen auch damit rechnen, dass der Überweg mehrere Meter vor und hinter der Markierung von Fußgängern benutzt wird.

Falsches Verhalten am Zebrastreifen: Diese Bußgelder drohen Autofahrern

Für Schienenfahrzeuge wie etwa die Trambahn gelten diese Regeln nicht. Fahrer sollten wissen, dass ab dem Verkehrsschild 350 ein Überholverbot gilt. Ohne das Schild darf auf dem Zebrastreifen nicht mehr überholt werden. Fünf Meter vor und auf dem Überweg ist das Parken oder Halten verboten. Bei Stau oder stockendem Verkehr müssen Fahrzeuge vor dem Zebrastreifen warten, so der ADAC.

Wenn sich Autofahrer nicht an die Regeln halten, können schnell Bußgelder drohen:

Zebrastreifen muss benutzt werden — Fußgänger sollten wachsam sein

Auch wenn Fahrzeuge all diese Regeln beachten müssen, dürfen Fußgänger nicht einfach so den Überweg benutzen. Vertrauen ist zwar gut, Kontrolle bekanntlich besser. Daher sollten sich Zebrastreifen-Nutzer vorher vergewissern, dass sie die Straße gefahrlos überqueren können. Der AVC empfiehlt, darauf zu warten, bis Auto,- Motorrad- oder Radfahrer angehalten haben, um die Straße zu überqueren.

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Ein Verkehrszeichen weist darauf hin, dass es sich hier um einen Fußgängerüberweg handelt.

Wenn ein Zebrastreifen vorhanden ist, muss er nach § 25 Abs. (3) StVO auch verwenden werden. Im schlimmsten Fall können das Überqueren der Straße und das Ignorieren des gekennzeichneten Überwegs als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, so der AVC weiter.

Regeln am Fußgängerüberweg: Diese Pflichten haben Radfahrer

Auch für Radfahrer gibt es klare Regeln. Wollen diese den Zebrastreifen nutzen, müssen sie vom Rad absteigen und über den Fußgängerweg schieben. Dann gelten die gleichen Rechte wie für Fußgänger, so der ADAC. Auch Kinder unter sieben Jahren müssen sich so verhalten, selbst wenn diese noch auf dem Gehweg fahren dürfen. Falsches Verhalten von Radfahren wird sanktioniert. Wenn Autofahrer aufgrund eines fahrenden Radfahrers auf dem Zebrastreifen abbremsen oder halten müssen, kann auch auf den Radler ein Bußgeld zukommen. Entsteht durch das Verhalten des Radfahrers ein Unfall, trägt er eine Mitschuld.

Die Stadt Nürnberg will mit einem Regenbogen-Zebrastreifen in der Fußgängerzone ein Zeichen setzen. (vk)

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