- Was sind Blitzerwarner?
- Und ist das erlaubt?
- Aber was ist dann mit Verkehrsmeldungen?
- Was passiert, wenn ich erwischt werde?
- Aber wie merkt das die Polizei überhaupt?
- Und was ist mit dem Beifahrer?
- Gibt es denn gar keine Ausnahmen?
- Was gilt im Ausland?
- Darf ich andere Verkehrsteilnehmer warnen?
- Was ist das Fazit?
Wenn es vom Straßenrand blitzt, kann das ein teures Foto ergeben. Unter Umständen ist sogar der Führerschein weg. Da ist die Versuchung groß, sich mithilfe eines Radarwarners oder einer Blitzer-App auf “Radarfallen” aufmerksam machen zu lassen. Doch das sollte man lieber bleiben lassen.
Blitzer voraus: So entgeht Autofahrern nicht, dass sie sich einer “Radarfalle” nähern. ule
Was sind Blitzerwarner?
Nach Informationen von Bitkom, dem Verband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, nutzt fast die Hälfte aller Autofahrer und Autofahrerinnen eine Blitzer-App oder ähnliches.
Und ist das erlaubt?
Man darf ein Radarwarngerät zwar besitzen und sich auch eine Blitzer-App aufs Smartphone laden. Die Anwendung beziehungsweise der Gebrauch ist aber verboten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) spricht hier klare Worte. In Paragraf 23 Absatz 2c heißt es: “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. (…) Bei anderen technischen Geräten (…) dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden”.
Das heißt: Warngeräte dürfen nicht betriebsbereit im Auto mitgeführt werden, Warnfunktionen im Navi müssen deaktiviert sein, Smartphone-Apps dürfen nicht genutzt werden.
Aber was ist dann mit Verkehrsmeldungen?
Was passiert, wenn ich erwischt werde?
Der Bußgeldkatalog sieht 75 Euro Bußgeld und einen Flensburg-Punkt vor.
Aber wie merkt das die Polizei überhaupt?
Das ist gar nicht so einfach. Um das Auto beziehungsweise Smartphone durchsuchen zu dürfen, müssen die Beamten einen begründeten Anfangsverdacht hegen – zum Beispiel, weil sie einen Warnton hören, weil erkennbar eine Blitzer-App auf dem Smartphone aktiv ist oder weil im Auto unübersehbar ein betriebsbereites Radarwarngerät ausliegt beziehungsweise verbaut wurde. Gibt es keinen solchen begründeten Anfangsverdacht, müssen Autofahrer und -fahrerinnen ihr Mobiltelefon nicht aushändigen.
Betriebsbereit angetroffene Radarwarner können laut ADAC sichergestellt und sogar vernichtet werden. Bei Smartphones oder Navigationsgeräten zweifelt der Club diese Möglichkeit hingegen an. Erstens, weil die Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen würden und zweitens, weil die Maßnahme eher nicht verhältnismäßig sei. Zumindest können die Beamten aber verlangen, dass die Blitzer-App vom Mobiltelefon gelöscht wird.
Und was ist mit dem Beifahrer?
Dem hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) inzwischen aber einen Riegel vorgeschoben. Zu verhandeln gab es den Fall eines 64-jährigen Autofahrers, der mit überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg gefahren und von der Polizei angehalten worden war. Weil die Beamten auf dem Handy der Beifahrerin eine aktive Blitzer-App entdeckt hatten, verhängte das Amtsgericht Heidelberg schließlich ein Bußgeld von 100 Euro. Die Karlsruher Richter bestätigten diese Entscheidung in höherer Instanz.
Gibt es denn gar keine Ausnahmen?
Während der Fahrt nicht. Vor Fahrtantritt oder während einer Pause darf man sich aber durchaus über “Radarfallen” informieren. Heikel könnte es aber werden, wenn man sich diese Stellen notiert und während der Fahrt die Liste im Auge behält.
Was gilt im Ausland?
Da sind die Regeln unterschiedlich. In Österreich beispielsweise sind laut ADAC GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als “Ankündigungsfunktion” erlaubt, andere Radarwarngeräte aber nicht, und die meisten europäischen Länder erlauben überhaupt keine Form der Blitzerwarnung. Bevor man sich eine hohe Geldstrafe und eine Beschlagnahmung des Geräts einhandelt, sollte man sich entweder gut über die länderspezifischen Vorschriften informieren – oder die Sache mit der Blitzerwarnung gleich ganz lassen.
Darf ich andere Verkehrsteilnehmer warnen?
Das kommt darauf an. Mit Handzeichen oder Schildern ja, nicht aber mit der Lichthupe. Denn ihr Einsatz bleibt Situationen vorbehalten, in denen auf eine echte Gefahr aufmerksam gemacht werden oder ein Überholvorgang angekündigt werden soll.
Was ist das Fazit?
Radarwarner und Blitzer-Apps mögen praktisch sein und vor Strafe bewahren. Aber sie sind verboten. Als bester Schutz vor Bußgeldern, Flensburg-Punkten und Fahrverboten hat sich noch immer eine ganz einfache Methode bewährt: Auf Tempolimits zu achten – und sie dann auch zu befolgen.