Bußgelder aus der Schweiz können nun auch hier vollstreckt werden Autoren-Union Mobilität/ADAC/Beate Blank
Ab dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden (und umgekehrt). Betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Grundlage ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern regelt. Bisher konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC erklärt, was das für deutsche Autofahrer bedeutet.
Aus der Schweiz drohen hohe Bußgelder – aber keine Punkte in Flensburg
Die neue Regelung gilt nur für Verkehrsverstöße, die ab dem 1. Mai in der Schweiz begangen werden. Fahrverbote aus der Schweiz haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, aber auch für deutsche Autofahrer. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz nicht. Für die Eintreibung von Bußgeldern aus der Schweiz ist wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig.
Hohe Zusatzkosten möglich
Der ADAC rät, Bußgeldbescheide aus der Schweiz ernst zu nehmen. Wer nicht rechtzeitig zahlt oder das Bußgeld ignoriert, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen. Das Risiko, bei einer erneuten Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch. Die neue Regelung ermöglicht es den Schweizer Behörden zudem, nicht bezahlte Bußgelder grenzüberschreitend einzutreiben.