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Mysteriöses „L“ am Auto: Das bedeutet das Zeichen am Wagen

Hinweis für andere Fahrer

Mysteriöses „L“ am Auto: Das bedeutet das Zeichen am Wagen

Die Bedeutung von Verkehrsschildern sollten Autofahrer kennen, ebenso wie die des Buchstaben „L“ am Auto. In Frankreich lautet dieser derweil anders.

München – Wer den Führerschein bekommen möchte, sollte sich im Straßenverkehr gut auskennen. Das gilt auch für Beschilderungen. Denn in der Theorieprüfung ist die Kenntnis über die Bedeutung von Verkehrszeichen genauso wichtig wie nach Erlangung der Fahrerlaubnis. Doch Autofahrer kennen vermutlich nicht zwingend jedes Verkehrsschild und dessen Bedeutung – wie zum Beispiel das orange Ei auf Wellen.

Mysteriöses „L“ am Auto: Diese Bedeutung hat das Zeichen am Wagen

Doch nicht nur Verkehrsschilder fallen einem ins Auge, wenn man sein Auto steuert. Auch das ein oder andere Zeichen an einem Wagen dürfe Verkehrsteilnehmer ins Grübeln bringen. Dazu zählt womöglich auch ein Buchstabe, der so manches Auto ziert. Oder wissen Sie, warum einige Autos ein großes „L“ auf der Heckscheibe oder anderswo angebracht haben?

Besonders Urlauber dürften entsprechende Aufkleber schon gesehen haben. Denn auf den Autobahnen in EU-Ländern wie Österreich oder Polen, aber auch in der Schweiz sind diese an zahlreichen Wagen angebracht. Und geben den anderen Autofahrern einen klaren Hinweis über die Person, die sich am Steuer des betreffenden PKWs befindet. Oder besser gesagt über deren Erfahrung hinter dem Lenkrad. Es handelt sich bei Autofahrern mit dem L-Aufkleber um Fahranfänger. Der Buchstabe „L“ steht für das englische Wort „Learner“ – als einen „Lernenden“.

mysteriöses „l“ am auto: das bedeutet das zeichen am wagen

L Schild an der Heckscheibe eines Autos

Farblich kann sich das meist an der Heckscheibe angebrachte L-Schild derweil je nach Land unterscheiden. Manche Aufkleber weisen einen blauen Grund und weißen Buchstaben auf. Andere zeigen das „L“ in rot mit weißem Hintergrund. Zudem können in einigen Ländern auch Personen ohne Führerschein unter gewissen Voraussetzungen ein Auto fahren, wenn sie ein L-Schild an dem Wagen angebracht haben.

Buchstabe „L“ am Auto: Menschen ohne Führerschein dürfen begleitete Lernfahrt in Österreich und der Schweiz machen

In Österreich etwa dürfen Menschen, die gerade ihren PKW-Führerschein machen, schon vor absolvierter Fahrprüfung sich ans Steuer setzen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Lernfahrt in Begleitung eines Führerscheininhabers mit mehrjähriger Erfahrung. Laut der offiziellen Homepage der österreichischen Bundesverwaltung gilt: „Übungsfahrten können als Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson (z.B. Eltern, Verwandte, Freundinnen/Freunde) im privaten Rahmen durchgeführt werden.“

Um eine Lernfahrt durchführen zu können, muss sich ein Fahranfänger bewerben. Er oder sie muss mindestens 17,5 Jahre alt sein sowie die Basisstunden in Theorie und Praxis schon absolviert haben. Die Begleitperson muss u.a. seit mindestens sieben Jahren den Führerschein besitzen, die vorangegangenen drei Jahre Fahrpraxis gesammelt haben und darf die Fahrerlaubnis nicht zuvor einmal verloren haben oder den Verkehrsbehörden im Sinne eines Delikts mehr als einmal negativ aufgefallen sein. Auch ein „besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber“ muss die Begleitperson haben und darf sich für die Lernfahrt nicht bezahlen lassen.

In der Schweiz gelten für Fahranfänger ähnliche Bedingungen, wenn sie eine Übungsfahrt machen wollen. Hier darf die Begleitperson außerdem nicht jünger als 23 Jahre alt sein und muss den Führerschein schon mindestens drei Jahre lang besitzen.

Bußgeld in Frankreich für Fahranfänger ohne „A“ am Auto – keine Kennzeichnungspflicht in Deutschland

Deutlich härter sind die Vorgaben für Fahranfänger in Frankreich. Dort ist eine Kennzeichnung am Auto sogar verpflichtend. Laut den französischen Verkehrsregeln, dem „Code de la Route“, müssen alle Führerscheinneulinge nach bestandener Prüfung einen Aufkleber mit dem Buchstaben „A“ an ihrem Wagen anbringen. Das „A“ steht für das französische Wort „Apprenti“, was zu Deutsch Auszubildender oder Lehrling heißt. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt der Führerscheinneuling ist. Laut bussgelkatalog.org müssen Fahranfänger in Frankreich, die ohne das „A“ an ihrem Fahrzeug erwischt werden, mit einem Bußgeld von 22 Euro rechnen.

Hierzulande haben Führerscheinneulinge diese Kennzeichnungspflicht aber nicht. In Deutschland können Menschen, die ihre Fahrerlaubnis erst kürzlich erlangt haben, auf freiwilliger Basis ein „L“ an ihrem Auto anbringen. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Derweil haben auch die Nummern auf dem Führerschein unterschiedliche Bedeutungen – so wie die Zahl 71. (kh)

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