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Mittelspurschleicher müssen blechen: Wer die mittlere Spur der Autobahn blockiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit

Mittelspurschleicher auf der Autobahn gefährden andere Fahrer. Wie viel die Missachtung des Rechtsfahrgebots kostet und was Sie tun können.

Nicht alles, was in den Fahrschulen gelehrt wird, findet den Weg auf die Straße. Zumindest scheint das so, wenn man sich beim Autofahren so umschaut – Schuld sind aber natürlich immer die anderen. Große Streitpunkte auf Deutschlands Straßen sind das Rechtsfahrgebot und die sogenannten Mittelspurschleicher: Autofahrerinnen und Autofahrer, die trotz ausreichend Platz in der Mitte der Autobahn fahren. Machen sich diese Personen strafbar und müssen sie Konsequenzen befürchten? Wir haben einen Blick in die Straßenverkehrsordnung geworfen.

Fragen zum Rechtsfahrgebot und Mittelspurschleichern Antworten
Machen sich Mittelspurschleicher strafbar? Nein, sie begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Strafe erwartet Mittelspurschleicher? 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
Wann dürfen Sie innerorts rechts schneller als links fahren? Bei mehreren Fahrstreifen in dieselbe Richtung
Wann dürfen Sie außerorts rechts schneller als links fahren? Bei Fahrzeugschlangen auf der linkeren Spur

Mittelspurschleicher – machen sie sich strafbar?

Mittelspurschleicher machen sich nicht strafbar, begehen aber eine Ordnungswidrigkeit. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bildet die Grundlage für diese Vorschrift. Dort ist ausdrücklich geregelt, wie Verkehrsteilnehmer fahren müssen: möglichst weit rechts, unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen.

mittelspurschleicher müssen blechen: wer die mittlere spur  der autobahn blockiert, begeht eine ordnungswidrigkeit

Auf deutschen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot – nur in zwei Ausnahmefällen darf man rechts vorbeiziehen. © Jan Woitas/dpa

Das bedeutet: Wer bei drei Spuren nur die mittlere nutzt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Straftat, sondern eben „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog werden dafür mindestens 80 Euro fällig. Zusätzlich kann es auch den berühmten Punkt in Flensburg geben.

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wie die Straßen im Idealfall zu befahren sind:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte […].

§2 (1) StVO

Darf man die Mittelspur dauerhaft befahren?

Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Verkehrsteilnehmer, möglichst weit rechts zu fahren. Allerdings ist immer die Gefährdung der anderen Fahrerinnen und Fahrer ins Gewicht zu nehmen. Angenommen, man befährt eine zweispurige Straße, die rechte Fahrbahn ist in regelmäßigen Abständen von LKWs „blockiert“: Dadurch müsste man im Zickzack zwischen den beiden Spuren wechseln. Das würde jedoch die Unfallgefahr erhöhen, daher darf man hier beruhigt auf dem linken Streifen fahren. Man ist dann auch kein Mittelspurschleicher. Ist der rechte Streifen aber für längere Zeit frei, sollte ein Spurwechsel eingeleitet werden.

Was tun bei einem Mittelspurschleicher?

Manchmal sind sie einfach da und es gibt scheinbar kein Vorbeikommen. Was also tun, wenn die Mittelspur dauerhaft belegt ist, obwohl die rechte Fahrbahn frei ist? Mal eben rechts überholen, geht natürlich nicht. Denn: Gemäß § 5 der StVO „ist links zu überholen“. Das gilt auch im Fall eines Mittelspurschleichers. Für diese Regel gibt es allerdings auch eine Ausnahme: Bei Stau darf rechts überholt werden.

Gibt es Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot?

Das ist jedoch nicht alles zum Thema Rechtsfahrgebot: Es gibt zwei Ausnahmen, wann Sie rechts vorbeiziehen dürfen. Wie bereits zuvor geschrieben, gehört ein Mittelspurschleicher nicht zu den Ausnahmen. DasRechtsfahrgebot gilt nicht innerorts, dort darf die Spur frei gewählt werden. Deshalb darf man auch rechts vorbeifahren. Im Detail sind diese Sonderregelungen in § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge geschildert.

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Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

§ 7 (2) StVO

Abgesehen von der besonderen Situation innerhalb von Ortschaften, gibt es auch außerorts eine wichtige Ausnahme: Stau beziehungsweise stockenden Verkehr. Wenn beispielsweise die linke Spur dicht ist und der Verkehr merklich langsamer vorwärtskommt als die mittlere Fahrbahn, dürfen Sie rechts vorbeifahren. Die oberste Regel ist: Nicht andere oder sich selbst gefährden.

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