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Mit 417 km/h über die Autobahn: Wie der Tschechen-Milliardär nur knapp dem Knast entkam

Magdeburg – Wenige Ereignisse haben in 2022 so polarisiert und so sehr die Debatte um ein Tempolimit angefeuert wie der Bugatti, der mit 417 km/h über die Autobahn geschossen war. Der tschechische Milliardär Radim Passer (58) sah sich dabei immer im Recht.

mit 417 km/h über die autobahn: wie der tschechen-milliardär nur knapp dem knast entkam

Der tschechische Milliardär Radim Passer (58) stand nach einer Spritztour mit seinem Sportwagen in der Kritik. IMAGO / CTK Photo

Im Januar ging ein YouTube-Video viral – über 16 Millionen Menschen sahen dem Tschechen seitdem dabei zu, wie er das fehlende Tempolimit in Deutschland ausnutzte und seinen Bugatti Chiron über die A2 steuerte.

Der Sportwagen beschleunigte enorm schnell und erreichte in der Spitze stolze 417 Kilometer pro Stunde. Bugatti belohnte diesen Stunt sogar mit einer Plakette und einer Gravur.

Schnell wurde Kritik gegen diese enormen Geschwindigkeiten laut: Wie sicher ist so eine Fahrweise? Hatte Passer sich selbst und andere dadurch in Gefahr gebracht?

Der 58-Jährige stritt diese Vorwürfe vehement ab. Er und sein Team hätten vor der Spritztour recherchiert, ob von solchen Geschwindigkeiten wirklich eine höhere Gefahr ausginge.

Außerdem hätte er eine Stelle und einen Zeitpunkt auf der Autobahn gewählt, an dem nur wenige andere Autos unterwegs gewesen waren, und sei durchgängig aufmerksam gewesen.

Staatsanwaltschaft hatte ermittelt, konnte Passer aber nichts anhaben

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Im Januar teilte Radim Passer ein Video, in dem er zeigte, wie er seinen Bugatti mit bis zu 417 km/h über die A2 steuerte. Screenshot/Youtube/Radim Passer

Im Januar nahm die Staatsanwaltschaft Magdeburg sofort die Ermittlungen gegen den 58-Jährigen auf. Dass Passer mit über 400 km/h unterwegs gewesen war, hielt eine Polizeisprecherin für “unverantwortlich”.

Auch das Bundesverkehrsministerium äußerte sich kritisch. Jegliches Verhalten im Straßenverkehr, das zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führt oder führen kann, werde abgelehnt, hieß es damals.

Im April kam dann die Gewissheit: Das Verfahren war eingestellt worden. Für eine Anklage hatte es nicht genügend Tatverdacht gegeben.

“Beweisverwertbare Anhaltspunkte dafür, dass die Fahrt im Einzelfall – abgesehen von der deutlich übersetzten Geschwindigkeit – grob verkehrswidrig und rücksichtslos unternommen wurde, waren nicht vorhanden”, meinte die Generalstaatsanwaltschaft.

Dass eine solche Fahrt laut Staatsanwaltschaft “lebensmüde und leichtsinnig” sei, schien dem Milliardär egal zu sein.

Es bleibt nur zu hoffen, dass ihm eine solche juristische Aufmerksamkeit zu denken gibt – das nächste Mal, wenn er mit seinem Bugatti über eine deutsche Autobahn rast.

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