Der Fahrer war unterwegs nach Spanien. Bei einer Röntgenkontrolle seines Lkw fielen den Zöllnern Ungereimtheiten auf.
Auf dem Weg nach Spanien war ein ukrainischer Lkw-Fahrer am 26. Dezember, als er auf der A4 bei Görlitz vom Zoll kontrolliert wurde. Bei einer Röntgen-Kontrolle des Lkw fielen Unstimmigkeiten auf.
Die Zoll-Beamten hatten das Fahrzeug mittels Anhaltesignal von der Autobahn 4 zu einer nahegelegenen Kontrollstelle gelotst, schildert Philipp Mitteldorf vom Hauptzollamt Dresden. Zur anschließenden Kontrolle gehörte auch die Röntgenuntersuchung der Ladung im Auflieger. “Nach dem Öffnen der Ladefläche konnten die Zöllner insgesamt vier Paletten mit zahlreichen Kartons feststellen”, schildert Mitteldorf. Jeder Karton habe verschiedenen Sorten an E-Liquid in Kleinverkaufspackungen beinhaltet. E-Liquid, eine chemische Substanz für E-Zigaretten sind legal. Nur fehlten dem Fahrer so einige Unterlagen, um sie durch Deutschland zu transportieren.
Mutmaßlich 133.000 Euro Steurn hinterzogen
Was so medizinisch aussieht, sind E-Liquids. Mit ihnen befüllt man E-Zigaretten. Sie unterliegen auch der Tabaksteuer. © Hauptzollamt Dresden
So habe er keine erforderliche Anmeldung zur Durchfuhr durch die Bundesrepublik vorweisen können, schildert das Hauptzollamt. Außerdem: Seit dem 1. Juli dieses Jahres unterliegen nikotinhaltige Substanzen für E-Zigaretten der Tabaksteuer. Auf Eigenverbrauch hätte der Lkw-Fahrer sich nicht herausreden können: Denn dafür, erklärt Mitteldorf, gelte eine Richtmenge von einem Liter, höchstens aber zehn Kleinverkaufspackungen. Aufgrund der mitgeführten Menge sei von einem gewerblichen Handel auszugehen.
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