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Führerscheinantrag abgelehnt: Wer kein Auto fahren darf – und warum

führerscheinantrag abgelehnt: wer kein auto fahren darf – und warum

Für einige Länder ist der deutsche Führerschein nicht ausreichend.

Voraussetzung für Führerschein

Führerscheinantrag abgelehnt: Wer kein Auto fahren darf – und warum

Kurz mit dem Auto zum Einkaufen fahren? Für viele gehört das zum Alltag. Doch nicht jeder darf einen Führerschein machen – aus unterschiedlichen Gründen.

Wer einen Führerschein machen möchte, muss sich um einige Dinge wie beispielsweise eine Fahrschule, Erste-Hilfe-Kurs oder Sehtest kümmern. Doch tatsächlich gibt es auch Einschränkungen, die dazu führen können, dass eine Person den Führerschein nicht machen darf. Das Heilbronner Landratsamt erklärt auf echo24-Nachfrage die Gründe.

Wichtige Voraussetzungen: Wer darf einen Führerschein machen und wer nicht?

Um einen Führerschein zu machen, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, die im Paragraf 2 Abschnitt 2 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt sind. Dabei handelt es sich um Folgende:

Doch besonders bei dem Punkt „zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet“ können Fragen aufkommen. Denn was heißt es denn, „geeignet zu sein“?

Epilepsie, Diabetes und Co.: Diese Krankheiten können sich auf das Fahrverhalten auswirken

Zu Beginn ist der Antragsteller laut dem Heilbronn Landratsamt dazu verpflichtet, bei der Antragstellung anzugeben, ob Erkrankungen vorliegen (z. B. Epilepsie, Diabetes mellitus). Daraufhin wird von der Führerscheinstelle dann anhand der Fahrerlaubnisverordnung geprüft, ob die Erkrankung die Fahrfähigkeiten des Antragsstellers einschränkt.

Als Hilfe dazu gibt es eine Liste in Anlage 4 bis 6 der Fahrerlaubnisverordnung, in der genau verzeichnet ist, welche Erkrankung sich wie auf das Fahrverhalten auswirken könnte. Wer bereits einen Führerschein besitzt, muss wichtige Umtauschfristen beachten.

Überprüfung der Fahrfähigkeit: Wann die Führerscheinstelle das anordnen kann

In einigen Fällen kann die Führerscheinstelle zu dem Entschluss kommen, dass eine Überprüfung der Erkrankung erforderlich ist. Hierzu muss die betroffene Person dann eine fachärztliche Begutachtung, eine medizinisch-psychologische Begutachtung oder eine Fahrprobe machen. Auch eine Fahrverhaltensbeobachtung kann angeordnet werden.

Je nachdem, ob sich während der Untersuchung weitere Einschränkungen ergeben, können auch noch mehr Überprüfungen erforderlich sein. Liegt das Gutachten vor, wird es anschließend durch die Führerscheinstelle kritisch ausgewertet. Nun gibt es drei mögliche Wege: Entweder die Kraftfahreignung der betroffenen Person ist gegeben, eingeschränkt gegeben oder nicht gegeben .

Fahrtauglich? Auch Straftaten können den Weg zum Führerschein blockieren

Doch nicht nur Krankheiten können eine Mauer zwischen Antragssteller und Führerschein werden: Auch Straftaten werden der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt. Zuständig dafür ist das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft. Je nach Art der Straftat kann auch diese dann für die Eignungsüberprüfung herangezogen werden. „Beispiele wären unter anderem Handel mit Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht“, berichtet das Landratsamt Heilbronn.

Allgemein muss die Überprüfung zur Fahreignung nicht nur gemacht werden, wenn jemand einen Führerschein machen möchte. Auch wenn einer Person die Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle oder das Gericht entzogen wurde, muss die Fahrtauglichkeit bei der Neubeantragung erneut überprüft werden. Außerdem wird dann auch beim Polizeipräsidium angefragt, ob weitere Vorgänge gegen die Person vorliegen. Wer seinen Führerschein bereits besitzt, sollte einige Führerschein-Änderungen kennen, die seit 2023 für alle Autofahrer gelten.

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