ÖAMTC-Expertin Kristina Mayr klärt winterliche Irrtümer auf.
Egal, ob mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Moped: Zur kalten Jahreszeit könne man im Straßenverkehr einiges falsch machen, sagt Kristina Mayr, Rechtsberaterin beim Mobilitätsclub. “Dadurch kann man sich selbst und andere in Gefahr bringen und riskiert darüber hinaus auch noch mitunter saftige Strafen.”
Der ÖAMTC räumt jetzt mit häufigen Irrtümern im winterlichen Straßenverkehr auf:
Beim Eiskratzen und Schneeabkehren sollte der Fahrzeugmotor nicht im Stand laufen. Wer das dennoch macht, “verursacht damit unnötigen Lärm und Abgase – und riskiert mitunter auch bis zu 10.000 Euro Strafe”, weiß die Juristin.
Mit Skischuhen Auto zu fahren kann sehr gefährlich werden: Sie beeinträchtigen die Beweglichkeit der Füße erheblich und machen ein achtsames Bedienen der Pedale nahezu unmöglich. Und: Unpassendes Schuhwerk kann bei einem Unfall als fahrlässiges Verhalten angelastet werden und strafrechtliche Folgen haben.
Die Begründung, sich nicht an ein Verkehrsschild gehalten zu haben, weil es verschneit war, gilt nicht. Aufgrund ihrer Form sind viele Zeichen dennoch zu erkennen. Bei einem Vergehen, das im schlimmsten Fall zu einem Unfall führt, kann man also trotzdem bestraft werden.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Obwohl Schneepflüge derzeit Tag und Nacht im Einsatz sind, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit perfekt geräumt bzw. gestreut sein. Grundsätzlich habe man keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen, man müsse aber nach der Art der Straße unterscheiden, so Mayr.
“Wer die eigenen Rechte und Pflichten als Verkehrsteilnehmer gut kennt und befolgt, trägt aktiv zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei”, betont sie.
Die Juristen der ÖAMTC-Rechtsberatung stehen Mitgliedern kostenlos mit Rat und Hilfe zur Seite. Bei Notfällen sind die Juristen auch in der Nacht oder an Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs 01/2512000 erreichbar.