Mercedes-Batterierecycling
EU-Parlament und Europarat haben sich auf eine Batterieverordnung geeinigt
Die Verhandlungsführer einigten sich auf Regeln zum gesamten Batterielebenszyklus, von der Entwicklung über die Produktion und die Nutzungsphase bis zur Second-Life-Verwendung und Recycling. Die Vorlage muss noch vom Parlament und dem Rat veranschiedet werden, doch das gilt als Formsache.
Zu den Regelungen gehört unter anderem eine Kennzeichnungspflicht zum CO2-Fußabdruck von E-Auto-Traktionsbatterien. Batterien sollen generell Etiketten und QR-Codes mit Informationen zu Kapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung sowie das Symbol für eine separate Müllsammlung tragen. Elektroauto-Akkus müssen einen digitalen Pass mit Informationen zur Batterie erhalten. Das soll die Wiederverwendung von Cobalt, Lithium und anderen Batterie-Rohstoffen erleichtern. Ein solcher Batterie-Pass wird bereits von einem Konsortium rund um VW und BMW entwickelt.
Eine erste Fassung der neuen Batterierichtlinie wurde schon Ende 2020 von der EU-Kommission vorgelegt. Seither wird der Vorschlag im sogenannten “Trilog” zwischen Kommission, Rat und Parlament behandelt. Im März wurde eine neue Fassung vom EU-Parlament verabschiedet.
Von der neuen Richtlinie sind nicht nur Elektroauto-Batterien betroffen, sondern auch Akkus von E-Bikes und E-Rollern, Batterien für Handys und andere Elektrogeräte, Starterbatterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Speicherkapazität. Unter anderem sollen die Akkus von Smartphones künftig vom Verbraucher oder der Verbraucherin selbst austauschbar sein.
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Auch der Bundesverband eMobilität (BEM) ist zufrieden: “Wenn die Einhaltung von Umweltvorgaben und Kriterien aus der Kreislaufwirtschaft bislang freiwillig war, so schafft die EU durch ihren neuen Vorschlag jetzt eine Grundlinie für alle Marktteilnehmenden”, so BEM-Vorstand Markus Emmert.
Unser Titelbild zeigt das Batterierecycling bei Mercedes.
Source: EU-Parlament, BEM (per E-Mail)