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Achtung: Das ändert sich bei der E-Auto-Förderung

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Achtung: Das ändert sich bei der E-Auto-Förderung

Elektrofahrzeuge werden auch 2023 gefördert, aber es gibt einige Änderungen. Juristische Personen bekommen in den meisten Fällen keinen Zuschuss mehr. Für Private ändert sich nur etwas, wenn sie einen Plug-in-Hybrid anschaffen wollen.

Wer als Privatperson ein Elektroauto kauft, bekommt wie bisher einen Zuschuss von 5400 Euro zum Kaufpreis, den sich Hersteller und Staat teilen. Die Förderbeträge bei Plug-in-Hybriden bleiben ebenfalls gleich, Käufer können 2750 Euro einkalkulieren. Neu ist, dass die elektrische WLTP-Reichweite nun mindestens 60 Kilometer betragen muss – bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

Auch die Listenpreis-Grenze bleibt bestehen: Autos, deren Brutto-Listenpreis im Basismodell ohne Sonderausstattung 60.000 Euro überschreitet, werden nicht gefördert.

Für den Kauf eines einspurigen Elektrofahrzeuges (E-Moped bzw. E-Motorrad) gibt es 2023 (wie im Vorjahr), abhängig von der Fahrzeugklasse und der Motorleistung, bis zu 2000 Euro von BMK und den Importeuren. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen bleiben ebenfalls weitgehend gleich.

Auch private Ladeinfrastruktur wird gefördert

Der staatliche Zuschuss für Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel beträgt bis zu 600 Euro. 900 Euro sind es bei einer kommunikationsfähigen Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage. Bis zu 1800 Euro bekommt man für kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement, wenn sie in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage installiert werden.

Kürzungen bei nicht Privaten

2023 wird der Kauf von Elektro-Pkw nur mehr für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis gefördert. Sonstige Firmen müssen den vollen Preis zahlen. Allerdings: Wer im abgelaufenen Jahr zu spät dran war, weil der Fördertopf bereits leer war, der kann die E-Mobilitätsförderung noch im Nachhinein beantragen. „Voraussetzung für die Einreichung ist ein Kaufvertrag, datiert und unterfertigt bis längstens 31. Dezember 2022“, erklärt ÖAMTC-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser.

Bestehen bleiben weiterhin steuerliche Begünstigungen, wie etwa die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, der Entfall der Normverbrauchsabgabe sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer.

Weiterhin gefördert wird auch betriebliche Ladeinfrastruktur, welche pro Ladepunkt bis zu 30.000 Euro betragen kann (abhängig davon, ob es sich um einen AC- oder DC-Ladepunkt handelt und ob die E-Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist oder nicht).

Insgesamt über 200 Millionen Euro

Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium (BMK) 2023 im Rahmen der E-Mobilitätsförderung 95 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu können ab voraussichtlich Ende Jänner 2023 Anträge unter www.umweltfoerderung.at gestellt werden. Für unterversorgte Gebiete wird es ab Mitte 2023 ein zusätzliches Förderprogramm mit 10 Millionen Euro geben.

Neben der E-Mobilitätsförderung ist zudem eine separate Förderschiene mit 100 Millionen Euro für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur geplant, mit der Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden.

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