Bei Missachtung droht Bußgeld
Was bedeutet eigentlich „Anlieger frei“? Autofahrende verstehen das Schild oft falsch
In Deutschland gibt es zahlreiche Schilder im Straßenverkehr. Doch nicht allen ist die Bedeutung gleich bekannt. Was bedeutet eigentlich „Anlieger frei“?
Das gilt etwa für das relativ neue Verkehrszeichen mit der Kennnummer 277.1. Bei Missachtung droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Doch selbst bei dem Schild „Anlieger frei“, dessen Bedeutung vermeintlich alle Autofahrenden kennen, herrscht Uneinigkeit. Was bedeutet es eigentlich genau?
„Anlieger frei“ – Was das Verkehrsschild bedeutet
Wer ist „Anlieger“? Zwar gibt es laut ADAC keine gesetzliche Begriffsdefinition. Anlieger:in ist demnach aber, wer an der anliegenden Straße wohnt oder diese angesichts einer Erledigung aufsuchen muss. Das berechtigt die Zufahrt also auch für Personen, die dort nicht wohnen, sondern irgendeine Art von Beziehung zu dem Grundstück haben. Dazu zählen unter anderem folgende Anliegen:
Verkehrszeichen „Anlieger frei“: Worauf Autofahrende und Fahrradfahrer:innen achten sollten
Das Straßenschild „Anlieger frei“ gewährt die Durchfahrt nur für Personen, die ein Anliegen haben.
Doch was viele nicht wissen: Nicht nur Autofahrenden ohne Anliegen ist die Zufahrt in den entsprechenden Straßen untersagt. Laut bussgeldkatalog.org müssen auch Radfahrer:innen bei dem Schild „Anlieger frei“ absteigen und dürfen nicht einfach durchradeln, sofern sie kein Anliegen haben. Das Durchfahrtsverbot gilt nämlich für alle Fahrzeuge. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Etwa bei Fahrradstraßen oder dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“.
„Anlieger frei“: Das passiert bei Missachtung des Verkehrszeichens
Wer das Verkehrsschild „Anlieger frei“ missachtet, verstößt gegen Verkehrsregeln. Viele Autofahrende nutzen Anlieger-Straßen nämlich häufig als Schleichwege und Abkürzungen. Dann drohen je nach Fahrzeug Bußgelder. Mit dem Auto werden 50 Euro fällig, mit dem Fahrrad 25 bis 40 Euro. Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen müssen laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 100 Euro rechnen.
Nicht nur die Straßenverkehrsordnung wird regelmäßig aktualisiert. Auch in Sachen Klima-Schutz tut sich etwas im Verkehrssektor. Nach der langem Diskussion um das Verbrenner-Aus wurde ein Kompromiss gefunden. Ab 2035 dürfen zwar noch Verbrenner-Autos fahren – allerdings nur mit E-Fuels. (kas)