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Verbandskasten im Auto: Ab Februar 2023 müssen zwei Masken enthalten sein

Jeder Pkw muss einen Verbandskasten an Bord haben – und auch der Inhalt muss natürlich den Vorschriften entsprechen. Ab 1. Februar 2023 gehören auch zwei Masken hinein.

Update vom 12. November 2022, 10.23 Uhr: Wenn es zu einem Unfall kommt, sind die meisten Beteiligten verständlicherweise erst einmal richtig aufgeregt. Gerade aber wenn dabei Menschen verletzt wurden, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren – und zunächst einen entsprechenden Notruf abzusetzen. Anschließend muss man den Unfallopfern Erste Hilfe leisten. Zum Einsatz kommt dann höchstwahrscheinlich auch der Verbandskasten, der schon so lange unbenutzt im Kofferraum lag. Auch wenn so ein Fall zum Glück nur selten eintritt, ist es wichtig, den Inhalt auf dem neuesten Stand zu halten. Ab Februar 2023 sind nun verpflichtend zwei Gesichtsmasken mitzuführen.

Grundsätzlich ist die neue „DIN-Norm 13164“ zwar schon seit dem 1. Februar 2022 gültig, doch für Autofahrer gab es eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die Art der Masken ist nicht vorgeschrieben: Ob man also medizinische Masken oder FFP2-Masken beilegt, spielt keine Rolle. Wegen des größeren Schutzfaktors empfiehlt sich allerdings die FFP2-Maske. Fehlt in einem Fahrzeug der Verbandskasten oder ist er unvollständig, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Auch bei der HU wird der Inhalt kontrolliert.

Erstmeldung vom 16. Mai 2022, 09.55 Uhr: München – Bei vielen Autofahrern kommt der Verbandskasten oft während eines ganzen Autolebens – zum Glück – nicht zum Einsatz. Wohl auch deshalb, weil man ihn so gut wie nie braucht, kümmern sich viele nicht um die korrekte Ausstattung – beziehungsweise Ablaufdaten von Verbandsmaterial. Doch bei der Hauptuntersuchung (HU) kontrollieren die Prüfer von Organisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS den Inhalt. Gerade erst haben sich die Vorschriften geändert.

verbandskasten im auto: ab februar 2023 müssen zwei masken enthalten sein

Zwei medizinische Masken gehören seit Februar 2022 in jeden Auto-Verbandskasten. © Imagebroker/Imago

Verbandskasten: Das muss laut einem Experten bei der HU alles drin sein

Laut Johannes Kautenburger, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS muss ein Verbandskasten, beziehungsweise eine Verbandstasche, die DIN-Norm 13164 erfüllen. Diese schreibt vor, dass eine Erste-Hilfe-Broschüre, Pflasterrolle auf Spule sowie Pflasterstrips in verschiedenen Größen, ein staubgeschütztes verpacktes Fertig-Pflasterset sowie eine Pflasterschere zum Inhalt gehören.

Außerdem sollten ein Wundschnellverband, verschiedene Verbände für Finger und Fingerkuppen, Verbandspäckchen in verschiedenen Größen, Fixierbinden, Dreieckstücher, eine Rettungsdecke, Kompressen zur Wundauflage, Feuchttücher zur Reinigung der Haut sowie Einmal-Gummihandschuhe und Verbandstücher vorhanden sein. Für alle Urlauber interessant: In anderen Ländern müssen neben Verbandskästen teils auch ziemlich kuriose Dinge im Auto an Bord sein.

Verbandskasten: Medizinische Gesichtsmasken sind nun vorgeschrieben

Wichtig: Zum 1. Februar 2022 wurde die DIN-Norm modifiziert. Nun ist nur noch ein Dreieckstuch notwendig, dafür sind jetzt zwei medizinische Gesichtsmasken vorgeschriebener Bestandteil des Verbandskastens. Für den Inhalt nach alter Norm (Version 2014) gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2023, also exakt ein Jahr. Dies ist auch der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geschuldet ist, da im entsprechenden Paragrafen 35h die Verwendung noch nicht übernommen ist.

Mit oder ohne gesetzliche Vorgabe ist es laut dem Experten empfehlenswert, die Ausstattung des Verbandkastens um die Mund-Nasen-Schutzmaske sowie Hand-Desinfektionsmittel zu erweitern. Trotz einer möglichen Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus bleibt die allgemeine Pflicht zur Ersten Hilfe bestehen. Auch einige andere Regeln rund um das Auto haben sich im Jahr 2022 geändert.

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Verbandskasten: TÜV-Prüfer achten auch auf Haltbarkeitsdaten

Das Vorhandensein eines Verbandskastens wird bei der HU überprüft. Nach Paragraf 35h der StVZO muss eine solche Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto vorhanden sein. Ein Fehlen gilt als Mangel, bei einer Verkehrskontrolle wird ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro berechnet. Der Verbandkasten sollte im Auto leicht zugänglich platziert werden, sodass er für einen Einsatz schnell greifbar ist.

Der Prüfer schaut aber nicht nur, ob ein Verbandskasten an Bord ist, sondern er achtet auch auf den Zustand des Inhalts. Da die steril verpackten Inhalte wie Kompressen ein Verfallsdatum haben, gehört eine Kontrolle des Haltbarkeitsdatums auch dazu. Am besten überprüft man regelmäßig, ob der Inhalt noch vollständig, einsatzbereit und aktuell ist. Ist beim Verbandsmaterial das Haltbarkeitsdatum überschritten, sollte ein Austausch vorgenommen werden. Entweder man kauft die einzelnen Komponenten nach – oder gleich einen neuen Verbandskasten. (Mit Material von SP-X)

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