- Urlaub mit dem Camper: Wo ich mein Wohnmobil parken darf – und wo nicht
- Ab 7,5 Tonnen wird es schwieriger einen Parkplatz zu finden
- Stellplatz fürs Wohnmobil: Abstellen ist das eine, campen das andere
- Kein Dauercamping auf Stellplätzen erlaubt
Tipps
Urlaub mit dem Camper: Wo ich mein Wohnmobil parken darf – und wo nicht
Wo darf meinen Wohnwagen oder mein Wohnmobil parken? Wer seinen Camper ordnungsgemäß abstellen will, hat einiges zu beachten. Auch im Urlaub.
Hamm – Camping ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung und für manche ist es sogar ein ganzer Lebensstil. Nun gibt es zwar Campingplätze, die eigens dafür angelegt sind, dass das mobile Heim dort abgestellt wird. Viele Reisende wollen aber nicht an die karg verteilten und teuren Campingplätze gebunden sein. Außerhalb von Campingplätzen gibt es eine Reihe von Regeln darüber, was wo stehen darf.
Diese Schilder sind bei der Stellplatzsuche mit Camper wichtig:
Das Zusatzzeichen 1010-50 bezeichnet Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge. Hängt dieses Schild einer Parkplatzkennzeichnung an, so dürfen auch Camper auf dem Platz parken, denn diese zählen selbstverständlich zu mehrspurigen Fahrzeugen.
Das Zusatzzeichen 1010-58 auf einem Parkplatz, zeigt an, dass es sich um einen Pkw-Parkplatz handelt. Camper sind auf solchen nicht erlaubt.
Mit dem Zusatzzeichen 1010-67 in Kombination mit einem Parkschild wird ausgesagt, dass der Parkplatz ausschließlich Wohnmobilen zur Verfügung steht. Wer seinen Camper hier parkt, ist auf der sicheren Seite.
Campingfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von unter 7,5 Tonnen dürfen ebenfalls auf der Straße parken, und das unbefristet. So mag der eine oder andere sich darüber ärgern, dass in seiner Straße vor lauter Campinganhängern kaum noch Parkraum bleibt, doch illegal ist das nicht. Wenn der Wohnwagen allerdings abgekoppelt steht, dann gilt, dass er nur zwei Wochen lang geparkt bleiben darf. Nach dieser Frist muss der Anhänger zumindest kurzfristig wieder bewegt werden.
Ein abgestellter Camper mit den relevanten Verkehrszeichen
Ab 7,5 Tonnen wird es schwieriger einen Parkplatz zu finden
Ist das Gefährt schwerer als 7,5 Tonnen, verringert sich die Auswahl dramatisch. Allen voran schränkt diese Regel die Möglichkeiten ein: Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, dürfen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr nicht in Wohngebieten parken. An Sonn- und Feiertagen darf ebenfalls kein schwerer Wohnwagen in Wohngebieten stehen. Die Ausnahme hierbei sind Parkplätze, die entsprechend gekennzeichnet sind, also mit dem Zusatzzeichen 1010-67 oder 1010-50.
Wohnwagen Camping Parkplatz
Allein die Größe eines Fahrzeugs, das mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage bringt, wird das Parken im öffentlichen Raum erschweren. Zum Beispiel muss beim Parken ohnehin immer daran gedacht werden, dass keine Verkehrszeichen abgedeckt und keine Verkehrsteilnehmer behindert werden. Abhilfe schaffen die Stellplätze, die extra für Camper angelegt sind. Man erkennt sie an dem Verkehrszeichen 365-67 (Wohnmobilplatz) oder 365-68 (Wohnmobil- und Wohnwagenplatz).
Stellplatz fürs Wohnmobil: Abstellen ist das eine, campen das andere
In Deutschland ist Wildcampen grundsätzlich verboten. Erlaubt ist nur, am Straßenrand stehenzubleiben und zu übernachten, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Ein Picknick am Wegesrand, mit Campingstühlen und Co. ist verboten. Wer es sich beim geparkten Camper gemütlich machen will, sucht sich am besten einen Campingplatz oder einen Stellplatz für Wohnwagen. Letztere können dabei durchaus eine Alternative zu Campingplätzen im Allgemeinen sein.
Zwar hat ein Stellplatz für Camper oft nicht den Luxus eines Campingplatzes, aber den Luxus hat man ja ohnehin im eigenen Fahrzeug. Außerdem bieten Stellplätze den Besuchern zuletzt immer mehr. Häufig sind sie mit Sanitäranlagen, Wassertanks, Müllstationen und mehr ausgestattet. Obwohl Stellplätze, wie auch Campingplätze, oft kostenpflichtig sind, sind die Preise doch wesentlich geringer.
Kein Dauercamping auf Stellplätzen erlaubt
Im Gegensatz zu Campingplätzen darf auf Wohnmobilplätzen nicht permanent geparkt werden darf. Dauercamping führt aber immer mal wieder zu Streitfragen auf Campingplätzen, wie es neulich in Delbrück (NRW) der Fall war. Nun gibt es auch einige Stellungnahmen vonseiten der Stadt.