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Teuerungswelle für Autofahrer – neue Preise im Detail

teuerungswelle für autofahrer – neue preise im detail

So sieht die Vignette in Ihrer klassischen Form aus  digital sieht man nichts am Auto.

Keine guten Nachrichten für Auto- und Motorradfahrer: Auch 2023 wird vieles teurer. Der ARBÖ-Club klärt auf, welche Kosten auf Lenker zukommen.

Der Teuerung kann man auch kommendes Jahr nicht davonfahren: Die erste Erhöhung der am 1. Oktober eingeführten CO2-Steuer steht bereits mit 1. Jänner ins Haus. Das bedeutet, dass die Abgabe von 30 Euro je Tonne auf 32,50 Euro angehoben wird.

Anfangs war sogar eine Erhöhung auf 35 Euro geplant. Aber aufgrund der hohen Spritpreise greift der im Gesetz vorgesehene “Preisstabilitätsmechanismus”.

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Aber nicht nur ansteigende Treibstoffpreise treffen den motorisierten Individualverkehr. Jetzt informiert der Verkehrsclub ARBÖ, mit welchen zusätzlichen Kosten Auto- und Motorradfahrer 2023 rechnen müssen (weitere Details siehe Bildergalerie unten):

Die Tarife für die neue Asfinag-Autobahnvignette in der Übersicht:

Neue Tarife 2023 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):

10-Tages-Vignette:   EUR 9,90,-

2-Monats-Vignette:   EUR 29,00,-

Jahresvignette:         EUR 96,40,-

Neue Tarife 2023 für Motorräder (einspurige Kfz):10-Tages-Vignette:   EUR 5,80

2-Monats-Vignette:   EUR 14,50

Jahresvignette:         EUR 38,20

Die Jahresvignette für das Jahr 2023 gilt von 1.12.2022 bis 31.1.2024

Das neue Jahr bringt auch mit sich, dass am 1. Jänner die Berechnungswerte für die Normverbrauchsabgabe angepasst werden. Dadurch erhöht sich die einmalige Steuer. Konkret: Der CO2-Abzugsbetrag wird um den Wert fünf und der Malus-Grenzwert um den Wert 15 abgesenkt. Hingegen der Malus-Betrag wird um den Wert zehn erhöht und der Höchststeuersatz um zehn Prozentpunkte angehoben.

Bei der Normverbrauchsabgabe handelt es sich um eine einmalig zu entrichtende Steuer. Sie wird u.a. bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung von Pkw sowie Motorrädern in Österreich fällig.

Auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer werden neue CO2-Grenzwerte herangezogen. Die Steuer für neu zugelassene Pkws wird sich also ebenfalls erhöhen.

Der Malus-Betrag wird um zehn Euro erhöht, daher sind bald 70 statt wie bisher 60 Euro fällig.

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Für alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 132 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, fällt ab 1. Jänner nur 1,5 Prozent Sachbezug an. Maximal also 720 Euro monatlich. Bei Verkehrsmittel mit einem höheren CO2-Ausstoß beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug zwei Prozent (maximal 960 Euro pro Monat).

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