Einige Motorradhersteller bieten Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Zumindest bezüglich der Laufzeit. Eine Übersicht über die Garantielaufzeiten der Motorradhersteller.
- Gewährleistung und Garantie der Motorradhersteller (Stand Februar 2023):
- Gewährleistung vs. Garantie
- Gewährleistung
- Garantie
- Garantieverlängerung
- Garantie bei Elektromotorrädern
- Fazit
In diesem Artikel:
Wenn das neue Bike plötzlich einen Schaden hat, obwohl es nur ganz normal gefahren wurde, ist das ärgerlich. Zum Glück gibt es die Gewährleistung, mindestens 2 Jahre. Darüber hinaus gibt es bei einigen Marken Garantien mit unterschiedlichen Laufzeiten. MOTORRAD hat hierzu eine aktuelle Übersicht zusammengestellt.
Gewährleistung und Garantie der Motorradhersteller (Stand Februar 2023):
- Aprilia: 2 Jahre Garantie
- Benelli: 3 Jahre Garantie
- Betamotor: 2 Jahre Garantie
- BMW: 3 Jahre Gewährleistung, 5 Jahre Garantie für Akkus
- Brixton: 2 Jahre Garantie
- CF Moto: 2 Jahre Garantie
- Ducati: 2 Jahre Garantie
- Energica: 2 Jahre Garantie
- Fantic: 2 Jahre Garantie
- GasGas: 2 Jahre Garantie
- Harley-Davidson: 4 Jahre Garantie
- Honda: 2 Jahre Garantie
- Hoysung: 2 Jahre Garantie
- Husqvarna: 2 Jahre Garantie
- Indian: 5 Jahre Garantie (Scout und FTR: 2 Jahre Garantie)
- Kawasaki: 2 Jahre Garantie
- KSR Motors: 2 Jahre Garantie
- KTM: 2 Jahre Garantie
- Moto Guzzi: 2 Jahre Garantie
- MV Agusta: 3 Jahre Garantie
- QJ Motor: 3 Jahre Garantie
- Rieju: 2 Jahre Garantie
- Royal Enfield: 3 Jahre Garantie (inklusive Pannenhilfe)
- Suzuki: 2 Jahre Garantie
- Triumph: 4 Jahre Garantie (in Deutschland und Österreich)
- Voge: 2 Jahre Garantie
- Yamaha: 2 Jahre Garantie
- Zero: 2 Jahre Garantie, 5 Jahre Garantie für Akkus
Gewährleistung vs. Garantie
Gewährleistung
Nach den Paragrafen §§ 437, 438 BGB beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeitraum bei neuen Motorrädern 2 Jahre. In diesen 2 Jahren haftet der Verkäufer für alle Mängel, die nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben. 2022 wurde die Nachweispflicht des Händlers von 6 auf 12 Monate hochgestuft. Ab dem 12. Monat muss der Käufer allerdings beweisen, dass der Mangel bereits zu diesem Zeitpunkt bestand.
Garantie
Die Garantie ist dagegen das freiwillige Versprechen eines Garantiegebers, dass eine Sache bestimmte Eigenschaften über einen bestimmten Zeitraum behält. Das hört sich erst einmal sehr abstrakt an. Die Garantievereinbarung zwischen Käufer und – aufgepasst – Hersteller beinhaltet deshalb eine genaue Beschreibung, welche Leistungen unter welchen Bedingungen geltend gemacht werden können. Wenn der Hersteller den Mangel nicht anerkennt, kann der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, muss das Bike nicht beim Vertragshändler gewartet worden sein.
Marken wie Triumph oder Harley-Davidson mit jeweils 4 Jahren Herstellergarantie heben sich hier hervor. Seit Januar 2023 zählt auch Kawasaki zu den Marken mit der erweiterten Garantiezeit: Von bisher 2 Jahren hat Kawasaki auf 4 Jahre aufgestockt.
Kawasaki
In der Garantieerklärung von Ducati heißt es beispielsweise: “Die Garantie erlischt, wenn das Motorrad von anderen repariert oder gewartet wird, wie auch beim Einbau von Nicht-Originalersatzteilen. Außerdem deckt die Garantie keine Schäden aus Unfällen, durch Überladung, missbräuchlicher oder fahrlässiger Verwendung.” Ähnliche Formulierungen finden sich auch in den Erklärungen der anderen Hersteller. Beim Neukauf eines Motorrads ist es daher sinnvoll, sich über Garantiebedingungen zu informieren, um (gegebenenfalls bösen) Überraschungen vorzubeugen. ACHTUNG: Die jeweilige Garantie gilt meist nur für Modelle mit Straßenzulassung, nicht für Wettbewerbsmodelle.
Garantieverlängerung
Bei einigen Marken ist eine Verlängerung der Garantiezeit gegen Aufpreis möglich. Ducati bietet als Beispiel eine Verlängerung von zusätzlichen 12, 24 oder sogar 36 Monaten an – selbstverständlich kostenpflichtig. Bei BMW geht man sogar auf bis zu 10 Jahre Garantieerweiterung, diese Option wird “Service Inklusive” genannt. Auch andere Hersteller wie KTM, Honda und Harley-Davidson bieten Kunden Verlängerungsoptionen an. Hintergrundinfo: Bei einer Garantieverlängerung handelt es sich eigentlich um eine Versicherung, die der Hersteller, der Händler oder der Kunde für das betreffende Fahrzeug abschließt.
Zero Motorcycles
Für die Akkus elektrisch angetriebener Modelle gelten meist separate Garantielaufzeiten.
Garantie bei Elektromotorrädern
Das Thema E-Mobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Fahrt aufgenommen, und so ist es nicht verwunderlich, dass Garantie und Gewährleistung entsprechend angepasst werden. Hauptsächlich geht es hierbei um die Akkus. Hersteller wie Zero oder BMW gewähren separat 5 Jahre Garantie auf die Akkus. Da dieses Thema immer mehr Raum in unserer Mobilität einnehmen wird, werden in Zukunft weitere Hersteller ihre Garantie hierzu ergänzen.
Fazit
Bei Pkw sind Herstellergarantien bis zu 7 Jahren keine Seltenheit. Bei Motorrädern fällt die Garantiedauer meist deutlich kürzer aus. Allerdings erweitern auch immer mehr Motorradhersteller ihre Garantie über die gesetzlich vorgegebene zweijährige Gewährleistung hinaus. Zudem gibt es inzwischen separate Garantielaufzeiten für die Akkus elektrischer Fahrzeuge – dieser Aspekt wird künftig an Bedeutung gewinnen.