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Seltenes Verkehrsschild: Hier gilt ein Überholverbot von Fahrrädern

seltenes verkehrsschild: hier gilt ein überholverbot von fahrrädern

Das Schild – hier zu sehen in Mainz im April 2021 – weist auf das Überholverbot für Autos von Fahrrädern und Motorrädern hin.  © Sebastian Gollnow/dpa (Archivbild)

Ein Verkehrszeichen zum Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen sorgt für Gesprächsstoff – dabei ist das Schild wahrlich nicht ganz neu.

Ein nicht ganz neues, aber eher selten aufgestelltes Verkehrsschild hat schon mancherorts für Gesprächsstoff gesorgt. Es handelt sich um das Zeichen 277.1; dabei geht es um ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen. Autofahrern ist dem Schild zufolge also verboten, an der Stelle Radfahrer oder Roller zu überholen. Gerade Fahrradfahrer sollen dadurch besser vor Unfällen geschützt werden.

Jüngst hatte so ein Schild etwa in Stuttgart für Gesprächsstoff gesorgt. Eingeführt worden war das bis heute rar eingesetzte Verkehrszeichen jedoch bereits im Frühjahr 2020, wie Faz.net berichtet hatte, nachdem es im selben Jahr zum Beispiel in Frankfurt zum Einsatz gekommen war.

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Überholverbots-Schild soll Radfahrer vor Unfällen schützen

Und auch in der Nähe von München, in Garching an der alten B 471, wurde das selten genutzte Zeichen 277.1 schon aufgestellt, wie Sueddeutsche.de im Mai 2021 berichtet hatte. An der Stelle sei die Straße samt Radstreifen so schmal angelegt worden, dass „nach einer Verschärfung der Straßenverkehrsordnung Autofahrer und Fahrradfahrer nicht mehr entspannt dort unterwegs“ sein konnten, wie es in dem Bericht hieß. Statt 1,25 Meter müssten Autofahrer beim Überholen jetzt 1,50 Meter Abstand halten.

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In Stuttgart war das Verkehrszeichen nun erstmals am Freitag (14. Januar) zu sehen, wie SWR.de berichtete. Zur Begründung, warum solche Überholverbots-Schilder erst jetzt in Stuttgart zum Einsatz kommen, habe die Stadt dem SWR mitgeteilt, es seien vor allem noch Fragen offen gewesen, die das Bußgeld bei Verstößen betroffen hätten. Die Stelle an der Böblinger Straße/Kaltentaler Abfahrt, wo das Schild nun hängt, ist dem SWR zufolge berüchtigt, weil dort besondere Vorsicht geboten sei. Die Fahrbahnbreite variiere dort, weshalb Fahrzeuge den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend einhalten könnten.

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