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Schweizer Strafzettel auch in Deutschland vollstreckbar

schweizer strafzettel auch in deutschland vollstreckbar

Zwischen der Schweiz und Deutschland wurde ein neuer Polizeivertrag unterzeichnet, der die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsstrafen ermöglicht.

Das bedeutet, dass sowohl deutsche Autofahrer, die in der Schweiz gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, als auch Schweizer Autofahrer, die in Deutschland gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, mit Bußgeldern rechnen müssen. Die Regelung gilt für Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken und basiert auf der Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden beider Länder.

Bußgeldgrenzen in der Schweiz schnell erreicht

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 bis 10 km/h innerorts kostet umgerechnet rund 123 Euro. Bei einer Überschreitung ab 11 km/h außerorts muss mit einem Bußgeld von rund 165 Euro gerechnet werden. Wer mehr als 25 km/h zu schnell ist – egal ob innerorts, auf der Landstraße oder auf der Autobahn – muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld von mindestens 412 Euro rechnen. Auch Alkohol am Steuer wird in der Schweiz hart bestraft: Ab 0,5 Promille werden mindestens 618 Euro fällig.

Fahrverbote, die in der Schweiz verhängt werden, gelten allerdings nur dort und haben in Deutschland keine Wirkung. Außerdem werden Verstöße in der Schweiz nicht in Flensburg registriert. Die neue Regelung tritt ab dem 1. Mai 2024 in Kraft.

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