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Oldtimer: Für das H-Kennzeichen muss das Fahrzeug einige Voraussetzungen erfüllen

Ein H-Kennzeichen für einen Oldtimer bietet einige Vorteile. Allerdings muss das Fahrzeug dafür einige Voraussetzungen erfüllen – unter anderem braucht es ein spezielles Gutachten.

Für viele gibt es nichts Schöneres als ein brandneues Fahrzeug – allerdings kommt das nicht für jeden Autofahrer in Betracht. Das hat zum einen damit zu tun, dass die Preise für Neuwagen aktuell relativ hoch sind, aber auch damit, dass die Entscheidung zwischen Elektroauto, Plug-in-Hybrid und herkömmlichem Verbrenner im Moment nicht einfach ist. Dazu kommt, dass – zumindest gefühlt – von den meisten Herstellern nur noch gleichförmige SUV produziert werden. Nach wirklich spannendem und außergewöhnlichen Automobildesign muss man im Moment lange suchen. Die Lösung für alle, die nicht unbedingt mit der Masse schwimmen wollen: ein Oldtimer – auch im Jahr 2023 erreichen zahlreiche Modelle das entsprechende Alter. In vielen Fällen ist das im Jahr 1997 eingeführte H-Kennzeichen für so ein Fahrzeug eine günstige Lösung.

H-Kennzeichen: Welche Voraussetzungen Ihr Fahrzeug erfüllen muss

Ein sogenanntes H-Kennzeichen (das „H“ steht für „historisch“) bietet für Oldtimer-Besitzer einige Vorteile, dazu gehören:

  • ein günstiger, pauschaler Steuersatz (Pkw & Lkw 191,73 Euro, Motorräder 46,02 Euro)
  • auch bei Versicherungen gibt es oft Sonder-Tarife für Oldtimer
  • das Fahrzeug braucht keinen Katalysator
  • in Umweltzonen ist eine Einfahrt auch ohne Feinstaubplakette möglich

oldtimer: für das h-kennzeichen muss das fahrzeug einige voraussetzungen erfüllen

Für ein H-Kennzeichen müssen Oldtimer einige Voraussetzungen erfüllen. (Symbolbild) © Carsten Rehder/dpa

H-Kennzeichen: Fahrzeug muss sich im Originalzustand befinden

Um an das begehrte Kennzeichen mit dem „H“ am Ende zu kommen, muss ein Fahrzeug allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gibt es das H-Kennzeichen erst ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren. Dazu kommt, dass sich das Fahrzeug im sogenannten Originalzustand befinden muss. Eine nicht zeitgemäße Lackierung oder Anbauteile sind mögliche Ausschlusskriterien. Restauriert werden sollte auch nur mit Originalteilen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Veränderungen, die innerhalb der ersten Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind und „zeittypisch“ waren, sind zulässig.

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H-Kennzeichen: Oldtimergutachten ist Voraussetzung

Der Originalzustand muss von einem anerkannten Sachverständigen – beispielsweise von TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS – schließlich in Form eines Oldtimergutachtens nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) bestätigt werden. Doch auch eine originale „Rostlaube“ hat keine Chancen auf ein H-Kennzeichen. Denn der Oldtimer muss technisch in einem guten Zustand sein – es empfiehlt sich daher eine professionelle Pflege. Hat man das Oldtimergutachten schließlich in der Tasche, kann man sich auf den Weg zur Zulassung machen. Laut Dekra benötigt man dafür folgende Unterlagen:

  • die eVB-Nummer der Versicherung
  • die Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und -brief)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • den gültigen Bericht der Hauptuntersuchung
  • das Oldtimergutachten
  • gegebenenfalls das bisherige Kennzeichen

H-Kennzeichen: Wer sein Auto nicht pflegt, kann es auch wieder verlieren

Für Fahrten ins Ausland gibt es dem ADAC zufolge mit einem H-Kennzeichen keinerlei Einschränkungen – und auch die gewerbliche Nutzung eines damit ausgestatteten Fahrzeugs ist möglich. Allerdings kann man den H-Status auch wieder verlieren. Denn wie „normale“ Fahrzeuge auch, muss ein H-Oldtimer alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Dabei werden auch die Kriterien für das H-Kennzeichen überprüft. Sollte das Fahrzeug beispielsweise in einem schlechten Zustand sein, oder technische Veränderungen vorgenommen worden sein, kann das H-Kennzeichen aberkannt werden.

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