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Neue EU-Regeln zur Batterie: Digitalpass, Recyclingquoten etc.

neue eu-regeln zur batterie: digitalpass, recyclingquoten etc.

Mercedes-Batterierecycling

EU-Parlament und Europarat haben sich auf eine Batterieverordnung geeinigt

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat (also die Regierungen der Mitgliedsländer) haben sich auf neue Regeln für Batterien geeinigt. Damit sollen alle in der EU in Verkehr gebrachten Akkus nachhaltiger verwendet und langlebiger werden.

Die Verhandlungsführer einigten sich auf Regeln zum gesamten Batterielebenszyklus, von der Entwicklung über die Produktion und die Nutzungsphase bis zur Second-Life-Verwendung und Recycling. Die Vorlage muss noch vom Parlament und dem Rat veranschiedet werden, doch das gilt als Formsache.

Zu den Regelungen gehört unter anderem eine Kennzeichnungspflicht zum CO2-Fußabdruck von E-Auto-Traktionsbatterien. Batterien sollen generell Etiketten und QR-Codes mit Informationen zu Kapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung sowie das Symbol für eine separate Müllsammlung tragen. Elektroauto-Akkus müssen einen digitalen Pass mit Informationen zur Batterie erhalten. Das soll die Wiederverwendung von Cobalt, Lithium und anderen Batterie-Rohstoffen erleichtern. Ein solcher Batterie-Pass wird bereits von einem Konsortium rund um VW und BMW entwickelt.

Auch Mindestquoten für die Wiederverwendung von Batterierohstoffen wurden festgelegt. Sie liegen bei 16 Prozent für Cobalt, und bei jeweils 6 Prozent für Lithium und Nickel, so eine Mitteilung des EU-Parlaments. Außerdem müssen alle gebrauchten Elektroauto-Batterien kostenlos für Endverbraucher zurückgenommen werden, und zwar unabhängig von ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrem Zustand, dem Hersteller und dem Produktionsort.

Eine erste Fassung der neuen Batterierichtlinie wurde schon Ende 2020 von der EU-Kommission vorgelegt. Seither wird der Vorschlag im sogenannten “Trilog” zwischen Kommission, Rat und Parlament behandelt. Im März wurde eine neue Fassung vom EU-Parlament verabschiedet.

Von der neuen Richtlinie sind nicht nur Elektroauto-Batterien betroffen, sondern auch Akkus von E-Bikes und E-Rollern, Batterien für Handys und andere Elektrogeräte, Starterbatterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Speicherkapazität. Unter anderem sollen die Akkus von Smartphones künftig vom Verbraucher oder der Verbraucherin selbst austauschbar sein.

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“Zum ersten Mal haben wir Rechtsvorschriften zur Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abdecken – dieser Ansatz ist sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut”, sagte der für den Entwurf zuständige Berichterstatter (Rapporteur), Achille Variati. “Unser übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer stärkeren EU-Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium, und eines wettbewerbsfähigen Industriesektors insgesamt (…). Diese Maßnahmen könnten zu einem Maßstab für den gesamten globalen Batteriemarkt werden.”

Auch der Bundesverband eMobilität (BEM) ist zufrieden: “Wenn die Einhaltung von Umweltvorgaben und Kriterien aus der Kreislaufwirtschaft bislang freiwillig war, so schafft die EU durch ihren neuen Vorschlag jetzt eine Grundlinie für alle Marktteilnehmenden”, so BEM-Vorstand Markus Emmert.

Unser Titelbild zeigt das Batterierecycling bei Mercedes.

Source: EU-Parlament, BEM (per E-Mail)

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