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HU-Termin verpasst? Ab wann ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen

hu-termin verpasst? ab wann ein bußgeld und ein punkt in flensburg drohen

Dieses Fahrzeug muss im März des Jahres 2024 zur Hauptuntersuchung. © Bihlmayerfotografie/Imago

Wenn die Gültigkeit der TÜV-Plakette überschritten wird, droht schnell ein Bußgeld und nach einem bestimmten Zeitraum auch ein Punkt in Flensburg.

Wann muss das Auto zum „TÜV“? Diesen Termin hat nicht jeder immer sofort parat. Klar ist aber auch, dass Fahrzeugbesitzer ihr Auto alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) bringen müssen – eine Ausnahme bilden Neuwagen, die zum ersten Mal nach drei Jahren dran sind.

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden, erinnert der ADAC. „Sie muss spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht“, so der Automobilclub auf seiner Website. So handele es sich beim Überziehen bereits um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette am Fahrzeug angezeigte Monat verstrichen sei. Und, so zudem der wichtige Hinweis: „Wird der überfällige Zeitpunkt z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.“
Wie hoch die Bußgelder ausfallen und wann ein Punkt in Flensburg droht, weiß 24auto.de.

Wann genau das Fahrzeug überprüft werden muss, kann man an der HU-Plakette auf dem Kennzeichen ablesen, die bis heute von vielen Autofahrern auch gern als „TÜV“-Plakette bezeichnet wird. Das Datum für die technische Überprüfung bei TÜV, DEKRA und Co. ist zudem in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

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