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Bei Verstoß droht ein Punkt in Flensburg: Diese Regeln gelten für E-Scooter

Bei Verstoß droht ein Punkt in Flensburg: Diese Regeln gelten für E-Scooter

E-Scooter sind mittlerweile in jeder größeren Stadt zu finden. Doch auch für sie gelten Regeln und Vorschriften. Wir fassen alle wissenswerten Fakten zusammen.

Syke – E-Scooter oder auch E-Roller genannt, sind nicht mehr von den deutschen Straßen wegzudenken. Besonders in Großstädten stehen sie an jeder Ecke. Der Verleih-Service boomt. Dabei ist das neue Fortbewegungsmittel noch gar nicht so lange auf den Straßen Deutschlands erlaubt. Erst seit dem 15. Juni sind Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen.

E-Scooter fahren: Strafe und Bußgeld bis zu Punkt in Flensburg drohen

Vorschriften, Strafen und Bußgeld gibt es auch bei E-Scootern. Sogar Punkte in Flensburg drohen bei schweren Verstößen. Wir klären auf: Das müssen Sie beim E-Scooter fahren beachten.

In der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr sind alle Regelungen zum Betreiben von E-Scootern festgelegt. Zuerst ist wichtig, zu wissen, welche E-Roller auf deutschen Straßen fahren dürfen. Unter Elektrokleinstfahrzeugen versteht man unter anderem auch Segways und Hoverboards. Jedoch dürfen nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange verwendet werden.

  • Lenkstange: Mit Sitz 50 cm, ohne Sitz 70 cm
  • Gesamtbreite: max. 70cm
  • Gesamthöhe: max. 140 cm
  • Gesamtlänge: max. 200 cm
  • Gewicht: max. 55 kg

E-Scooter: Versicherungsplakette zwingend notwendig

Außerdem wichtig: Das Gerät muss eine Versicherungsplakette tragen. Das gilt für alle E-Scooter, die mehr als sechs km/h fahren können. Möchten Sie sich Ihren eigenen E-Roller kaufen, dann beachten Sie, dass eine allgemeine Betriebserlaubnis für das Gerät vorliegt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat hierfür eine Liste der allgemeinen Betriebserlaubnisse veröffentlicht. Beim Kauf eines E-Scooters kann man, um eine Betriebserlaubnis festzustellen, am Typenschild erkennen, ob dieser zugelassen ist.

bei verstoß droht ein punkt in flensburg: diese regeln gelten für e-scooter

Bei Verstoß droht ein Punkt in Flensburg: Diese Regeln gelten für E-Scooter

Foto © Roger Richter/Imago

Kein Führerschein nötig zum Fahren eines E-Rollers

Ab 14-Jahren darf ein E-Scooter gefahren werden. Kinder unter 14-Jahren müssen passen. Und das, obwohl rücksichtslose Scooter-Fahrer meist erwachsen sind. Ein Führerschein wird nicht benötigt. Außerdem gilt keine Pflicht zum Tragen eines Helms. Jedoch empfiehlt es sich zur eigenen Sicherheit einen Schutz für den Kopf zu tragen. Die Maximalgeschwindigkeit eines E-Rollers beträgt 20 km/h.

Zudem muss er, wenn vorhanden, auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf keinen Fall dürfen Sie auf Gehwegen, in der Fußgängerzone oder entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen fahren.

Bußgeld und Punkte drohen: Für E-Scooter gelten dieselben Gesetze wie für Autofahrer

Einen Elektroroller als Ersatz zum Auto, bei Alkohol im Blut? Das geht auf keinen Fall! Denn laut ADAC gilt für E-Roller-Fahrer dasselbe wie für Autofahrer. Wer zwischen 0,5 und 1,09 Promille im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das hat circa 500 Euro Bußgeld, sowie einen Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg zufolge.

Liegt der Promille-Wert noch höher, handelt es sich um eine Straftat. Das ist auch ab 0,3 Promille schon der Fall, zeigt der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Unter 21 Jahren wichtig: hier gilt die 0 Promille-Grenze. Zudem bei Menschen, die erst den Führerschein erlangt haben. Generell gilt hier aber wie sonst auch mit Alkohol im Blut besser zu Fuß laufen. Trotzdem wird eine neue Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer gefordert.

Bußgeld und Punkte in Flensburg bei Verstößen mit dem E-Scooter

Bei Regel-Verstößen kann Bußgeld drohen. Hier finden Sie einige Strafen aufgelistet.

Tatbestand Bußgeld
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 80 Euro
Fahren auf dem Gehweg zwischen 15 und 30 Euro
Fahren auf der Autobahn 20 Euro
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 Euro
Fahren mit Scooter ohne Betriebserlaubnis 70 Euro
Nebeneinander fahren zwischen 15 und 30 Euro
Elektronische Geräte rechtswidrig benutzt 100 Euro und 1 Punkt
Quelle: ADAC

Hier darf man die E-Scooter abstellen

Und zuletzt: Eine sehr lästige Frage. Denn immer wieder findet man E-Scooter, die achtlos irgendwo hingeworfen wurden. Wo darf man E-Roller eigentlich abstellen? Auch hier gibt es laut ADAC eine Regel. Die Fahrzeuge dürfen am Straßenrand, am Gehweg und in Fußgängerzonen, wenn diese für die Roller freigegeben wurden, abgestellt werden. Parkplätze für E-Scooter-Fahrer scheinen eher gering zu sein. Deshalb möchte Hannover jetzt Autoparkplätze zu E-Roller-Parkplätzen umwandeln.

Sind Sie lieber mit dem Auto unterwegs als mit E-Scootern? Dann finden Sie hier Wissenswertes zur Maut in Europa.

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