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Amtsgericht Bremen: Die verschwundene halbe Million

Dritter Geschäftsführer eines Motorradladens wegen Betrugs und Untreue verurteilt

Amtsgericht Bremen: Die verschwundene halbe Million

amtsgericht bremen: die verschwundene halbe million

Ein Harley-Davidson-Anstecker.

Wegen Betrugs an Motorradkäufern hat das Amtsgericht Bremen im März Vater und Sohn zu Bewährungsstrafen verurteilt. Jetzt wurde auch der zweite Sohn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Bremen – Dem geneigten Leser dürfte die Sache bekannt vorkommen: Im März wurden ein 73-jähriger Mann und einer seiner Söhne wegen schweren Betrugs und schwerer Untreue in insgesamt 29 Fällen zu jeweils 20 Monaten Haft verurteilt (wir berichteten). Die beiden Geschäftsführer der U.S. Bike Container GmbH, vormals Harley Container, hatten ihren Kunden Motorräder verkauft, ihnen diese aber nicht ausgeliefert.

Die Anzahlungen oder in Zahlung gegebene Maschinen behielten sie einfach. Oder sie verkauften in Kommission Motorräder und kehrten den Verkaufspreis nicht aus. In Einzelfällen bestellten sie Materialien, die sie nicht bezahlten. So oder so: Es entstand letztlich ein Schaden von mehr als 416 000 Euro.

Am Mittwoch steht der ältere der beiden Söhne vor dem Amtsgericht. Sein Anwalt war am ersten Termin erkrankt, deshalb wurde sein Verfahren abgetrennt. Der Vorwurf ist derselbe, die Zahl der Taten auch. Und wie bei Vater und Bruder haben sich die Verfahrensbeteiligten – Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung – auf einen Strafrahmen geeinigt.

Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht

Der gelernte Bauzeichner, wie seine Verwandten Geschäftsführer der insolventen Firma, hat eine Strafe von 18 bis 24 Monaten zu erwarten – wenn er ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Das Geständnis ist dann die Erklärung seines Verteidigers, in der die einzelnen Taten eingeräumt oder relativiert werden („vollständig zurückgezahlt“).

Doch diese Einzelheiten sind in diesem Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht, das mit zwei Berufs- und zwei Laienrichtern besetzt ist, nicht von Belang. Das Gericht verurteilt den Angeklagten, wie zuvor seinen Vater und seinen Bruder, zu 20 Monaten Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit wird etwas verkürzt, so dass sie, wie bei den anderen, in zweieinhalb Jahren endet. Dem Strafanspruch des Staates ist damit Genüge getan; im kommenden Jahr geht es dann mit Zivilverfahren weiter, in denen Käufer ihr Geld zurückfordern.

Zwei von ihnen sitzen an diesem Tag im Zuhörerraum. „Ich habe 14 500 Euro angezahlt“, sagt einer von ihnen. Für eine nagelneue KTM. Gesehen habe er das Motorrad nicht. Der Liefertermin wurde mehrere Male verschoben. „Ich wurde mit System vertröstet“, glaubt der Mann und widerspricht dem Eindruck, den der Angeklagte im Gerichtssaal erwecken wollte. Unfachmännisch und sachlich falsch heißt das dann: „Wir haben das nicht mit Vorsatz gemacht.“

Zivilverfahren folgt im Januar nächsten Jahres

Aber: Monatelang verstand der Senior es den Geschädigten zufolge, die unruhigen Kunden einzulullen und die Geschäftsbeziehungen auf die persönliche Ebene zu hieven; so gewann er wieder Zeit.

Richtig ist, dass die Firma zuvor jahrzehntelang funktionierte. Die Frage nach dem Verbleib des Geldes – neben der Schadenssumme mindestens 100 000 Euro, die aus Privatvermögen in die Firma hineingesteckt worden sein sollen – bleibt unbeantwortet. Zuletzt wurde keine Miete gezahlt, Sozialversicherungsbeiträge blieb die Firma ebenfalls schuldig. „Nicht mal die Cola im Automaten war bezahlt“, sagt einer der Geschädigten süffisant.

Sein Leidensgenosse gab ein Motorrad für 14 500 Euro in Zahlung. Er erhielt innerhalb eines Jahres weder seine Harley noch sein altes Motorrad zurück. Im Januar nun findet vor dem Landgericht sein Zivilprozess gegen die drei ehemaligen Geschäftsführer statt.

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