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Abgemeldete Autos: Opel vom Bockumer Weg kein Einzelfall

Einfach abgestellt

Abgemeldete Autos: Opel vom Bockumer Weg kein Einzelfall

Jährlich 300 Fälle meldet die Stadt Hamm von abgemeldeten Autos, die am Straßenrand vor sich hin rosten. Dabei kann das schnell sehr teuer werden.

Hamm-Norden – Für unbrauchbar gewordene Autos ist der Schrottplatz die richtige Adresse. Manch offenbar ausrangiertes Blech wird aber auch einfach am Straßenrand abgestellt, wie jüngst am Bockumer Weg in Hamm geschehen. „Kein Einzelfall“, heißt es bei der Stadt.

Einfach abgestellt: Der Opel am Bockumer Weg

Am Bockumer Weg im Hammer Norden ging’s um einen betagten Opel Astra, geschätztes Alter: 25 Jahre. Die Nummernschilder mit D-Kennung waren abmontiert – und gut lesbar auf der Rückbank des Fahrzeugs drapiert worden. Irgendwann hatte der Pkw einen roten Aufkleber auf der Frontscheibe, wenig später verschwand er von der Bildfläche.

Der rote Aufkleber war die Aufforderung der Stadt an den Eigentümer, das Auto „unverzüglich“ aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Denn dort durfte es mangels Zulassung nicht mehr stehen. Außerdem: Kaputte Autos sind im Grund Abfall – und Parkflächen natürlich keine Müllkippen.

Abgestellte Autos: Rote Aufkleber zeigen Wirkung

Für manch Zeitgenossen aber offensichtlich schon. Dass abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Bereich stehen, sei „geübte Praxis“, berichtet Stadtsprecher Lukas Huster. „Wir haben im Schnitt rund 300 Fälle im Jahr“. In 2024 seien es bislang gut 160, inklusive des Opels am Bockumer Weg. Eine Tendenz nach oben oder unten sei nicht zu erkennen.

Die roten Aufkleber aber zeigen zumeist Wirkung. So findet der überwiegende Teil der Eigentümer noch eine Lösung für das betroffene Fahrzeug. Im Schnitt nur in zehn der Fälle müsse die Stadt aktiv werden und abschleppen lassen, teilt Huster mit.

abgemeldete autos: opel vom bockumer weg kein einzelfall

Der „herrenlose“ Opel Astra am Bockumer Weg: Per rotem Aufkleber auf der Windschutzscheibe hatte die Stadt den Besitzer aufgefordert, das Fahrzeug zu entfernen.

Abgemeldete Autos, die einen Aufkleber tragen, müssten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz innerhalb von vier Wochen aus dem öffentlichen Straßenverkehr entfernt werden, so der Stadtsprecher weiter. Bei Gefahr im Verzug – etwa wenn Rettungswege versperrt würden – sei dies sofort der Fall. Da gebe es keinen Unterschied zu Vehikeln mit Zulassung.

Roter Zettel nur der Anfang: Bußgelder und Abschleppkosten

Von der Existenz vermeintlich herrenloser Fahrzeuge erfährt die Stadt unter anderem durch ihre Bürger oder die Polizei. Auch der Kommunale Ordnungsdienst hält die Augen offen. Deren Ermittlungsdienst schreitet ein, wenn ein Auto auffällt.

Die Fahrzeuge würden dann auch „unmittelbar an die Zulassungsstelle gemeldet“, erläutert Huster. Über die Fahrgestellnummer könne der letzte Halter ermittelt werden. Der müsse dann mit einem Bußgeldverfahren rechnen, das „auch eine Eintragung ins Fahreignungsregister beinhaltet“. Obendrein, im Fall des Abschleppens durch die Behörde, kämen auch die entstandenen Kosten der Entsorgung auf den Verursacher zu.

Autos einfach abgestellt: „Vorgänge sind sehr individuell“

Doch nicht immer klappt’s mit der Recherche. Manche Verursacher kommen ungeschoren davon. Wie viele, das lässt sich laut Huster in Prozent nicht sagen. Die Vorgänge seien „sehr individuell gelagert“. Halter von zuletzt im Ausland angemeldeten Fahrzeugen etwa könnten in der Regel nur schwer ermittelt werden. „Oft sind Fahrzeuge verkauft worden, sodass der letzte Halter nicht verantwortlich ist für das Abstellen des Fahrzeugs“, ergänzt der Stadtsprecher. 80 Euro Verwaltungsgebühr stellt die Stadt in Rechnung, wenn sie ein abgemeldetes Fahrzeug abschleppen lässt. Fünf Euro extra werden für die Zustellungsurkunde fällig, falls der Halter vorher ermittelt werden konnte.

Die Kosten fürs Abschleppen muss der Halter dem Abschleppunternehmen zahlen. Gleiches gilt für die Aufbewahrung. Sechs Wochen hat man Zeit, sein Auto zurückzuholen, wenn’s abgeschleppt wurde. Verstreicht die Zeit ungenutzt, landet das Blech in der Verwertung. Das Eintreiben des Geldes übernimmt die Stadtkasse. Ob und in welcher Höhe die Stadt bei herrenlosen Fahrzeugen auf Kosten sitzen bleibt, teilt Huster auf Anfrage nicht mit. Nur so viel: Es gebe im Vergleich zu anderen Bereichen „keine besonderen Auffälligkeiten“.

Auch eine weitere Sache kann kostspielig werden: Sie transportieren ein Messer im Auto? Das könnte zu einem teuren Problem werden. Das Waffengesetz greift bei manchen Modellen nämlich.

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