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50er-Roller sollen 60 km/h laufen dürfen

Kleinkrafträder wie 50er-Roller sollen schneller laufen dürfen. Eine nach allgemeiner Motorradfahrer-Meinung sinnvolle Petition, die Anfang 2023 wieder läuft. Lesen und bei Zustimmung unterschreiben.

50er-Roller sollen 60 km/h laufen dürfen

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Seit 2002 gilt EU-weit für Kleinkrafträder, wozu Mokicks, Mopeds und Roller bis 50 Kubik zählen, aber auch Elektro-Zweiräder bis 4 Kilowatt Leistung, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Die zuvor in Deutschland gültige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h wurde damit der Europäisierung geopfert. Das sorgte von Anfang an für Kritik, gerade aus Motorradfahrer-Kreisen.

Hier geht’s direkt zur Petition

Wichtigstes Argument gegen das neue Limit: 45 km/h macht Mopedfahren gefährlicher. Denn mit 45 km/h ist es nicht mehr möglich, im real meist 60 km/h und mehr fahrenden Stadtverkehr mitzuschwimmen. 50er-Fahrer werden also nicht nur zu Verkehrshindernissen, die die Autos ungewollt ausbremsen. Sie sind zusätzlich noch der nicht unerheblichen Gefahr ausgesetzt, permanent überholt und dabei geschnitten zu werden.

50.000 Unterschriften sind notwendig

Seit Jahresbeginn 2023 läuft eine Online-Petition, die erforderlichen 50.000 Stimmen zu sammeln, um folgenden Antrag im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen: “Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60km/h anzuheben.”

Stand Anfang März 2023 haben rund 10.150 Unterstützer und Unterstützerinnen die Petition unterzeichnet. 50.000 sind mindestens notwendig. Daher weitersagen und teilen! Initiator ist der SIP Scootershop aus dem bayerischen Landsberg am Lech.

DDR-Schwalbe darf 60 km/h fahren

Übrigens: Für eine Reihe an Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR, allen voran die legendäre Simson Schwalbe, sieht das seit 2002 gültige Gesetz ohnehin eine Ausnahme vor: Schwalbe und Co. dürfen, wenn sie vor März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, wie zu Ostzeiten auch weiterhin in Deutschland bis zu 60 km/h schnell sein.

Fazit

In 7 von 12 Staaten der Europäischen Gemeinschaft galt für Kleinkrafträder eine Beschränkung auf 45 km/h, nur in 3 Ländern galt 50 km/h, darunter Deutschland und Österreich. Der Kompromiss wurde damals also einfach zugunsten der Mehrheit geschlossen. Mittlerweile gilt in nahezu allen EU-Staaten eine Hubraum-Beschränkung für Schnellstraßen und Autobahnen. Das heißt, nur weil Kleinkrafträder 50 oder 60 km/h schnell fahren dürften, bekämen sie keinen Freifahrtschein für Straßen, auf denen es gefährlich für sie werden könnte.

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