Autofahrer fährt Klima-Kleber an – Video zeigt Aktivisten auf der Motorhaube
Die „Letzte Generation“ verursachte am Wochenende mit einer weiteren Straßenblockade in Hamburg erhebliche Staus. Einer der Demonstranten landete dabei sogar auf der Motorhaube eines Fahrzeugs.
Hamburg/München – Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ ziehen oft den Zorn anderer auf sich. Das bekommen sie mitunter auch körperlich zu spüren. Viele Autofahrer haben immer weniger Verständnis für die von Klima-Klebern auf die Straße getragene Protestwelle. So zeigt ein am Wochenende entstandenes Video aus Hamburg, wie einer der Demonstranten von einem Fahrzeug leicht angefahren wird. Der Aktivist landet mit dem Oberkörper auf der Motorhaube. Während der Mann anzuzeigen scheint, dass es für das Auto hier kein Durchkommen gibt, rollt dieses sogar ein paar Meter voran. Zu hören ist ein Hupen.
Zwischenfall mit Lkw-Fahrer: Polizei ermittelt nach Tritt in Bauch von Klimaaktivist
Autofahrer fährt Klima-Kleber an – Video zeigt Aktivisten auf der Motorhaube
In Dresden hatte ein anderer wutentbrannter Mann einen am Asphalt klebenden Demonstranten mehrmals getreten und angeschrien, wie ein von der „Letzten Generation“ veröffentlichtes Video zeigt. In Linz in Österreich setzte sich ein Mann – offenbar ebenfalls ein Lkw-Fahrer – auf einen der Aktivisten auf der Straße.
Der Fall mit des Protestlers, der kurzzeitig auf der Motorhaube landete, ereignete sich an den Elbbrücken in Hamburg, wo sich nach Angaben der Polizei vier Mitglieder der „Letzten Generation“ auf der Straße festgeklebt hatten. Das Problem für die Autofahrer und gleichzeitig der Trumpf der Klima-Kleber: Weil die A7 und der Elbtunnel bis Montagmorgen gesperrt waren, blieben die blockierten Elbbrücken am Wochenende die einzige Möglichkeit, um vom Süden Hamburg zu erreichen.
„Letzte Generation“ in Hamburg: Sieben Personen könnten wegen Nötigung angezeigt werden
Wie es weiter heißt, sind auch polizeiliche Ermittlungen gegen die Aktivisten eingeleitet worden, die die langen Staus provozierten. Demnach geht es um den Verdacht der Nötigung. Sieben Personen seien im Zusammenhang mit der Blockade in Gewahrsam genommen worden. Laut Paragraph 240 des Strafgesetzbuches können auf eine Nötigung Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen folgen. (mg)