- Anschnallpflicht: Diese Ausnahmen gelten
- Anschnallpflicht gilt seit 1976
- Verwendete Quellen:
- Weitere interessante Artikel:
Ausnahmen von der Regel
Anschnallpflicht: Dann gilt sie nicht
Anschnallpflicht: Dann gilt sie nicht
Der Gurt ist der beste Lebensretter im Auto. Manchmal aber ist es besser, nicht angeschnallt zu sein. Deshalb gibt es Ausnahmen von der Anschnallpflicht.
Anschnallpflicht: Diese Ausnahmen gelten
“Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein”, heißt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das gilt übrigens nicht nur hinterm Steuer, sondern auch für alle, die im Auto mitfahren. Allerdings gilt die Anschnallpflicht nicht für jeden. Ausnahmen gibt es für:
・Paketboten, die ständig anhalten und ihr Auto verlassen müssen;
・Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit (7 km/h), etwa beim Rangieren oder auf dem Parkplatz;
・Begleiter von besonders betreuungsbedürftigen Gruppen, wenn sie für ihre Arbeit den Sitzplatz verlassen müssen;
・Fahrer der Linienbusse, damit sie im Fall eines Übergriffs besser reagieren können.
Im Reisebus hingegen gilt seit 1999 die Anschnallpflicht. Allerdings dürfen die Fahrgäste weiterhin kurzzeitig ihren Sitzplatz verlassen und sich dazu abgurten.
Übrigens: Früher mussten sich auch Taxifahrer nicht anschnallen, um bei einem Überfall schneller flüchten zu können. Als sich aber zeigte, dass die Gefahr eines Verkehrsunfalls größer ist als die eines Überfalls, kam auch für Taxifahrer die Pflicht zum Anschnallen.
Dafür können Taxifahrer inzwischen mit einem kleinen Licht alarmieren, wenn sie in einer Notsituation stecken. Hier erfahren Sie, wo das Licht im Notfall aufleuchtet und was dann zu tun ist.
Anschnallpflicht gilt seit 1976
Zwei Jahre später folgte die Anschnallpflicht – allerdings ohne Konsequenzen bei Verstößen. Erst seit 1984 ist dafür ein Bußgeld fällig: Wer sich oder gar seine Kinder nicht anschnallt, bezahlt bei einer Kontrolle mindestens 30 Euro.
Verwendete Quellen:
・Nachrichtenagentur SP-X
・Straßenverkehrsordnung
・gib-acht-im-verkehr.de: “Sicherheitsgurt – Lebensretter Nr. 1”
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