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Rücksichtslose Raserei auf der A 14 wird teuer

Ein Hyundai-Fahrer soll auf der Autobahn gedrängelt und Fahrzeuge ausgebremst haben. Zeugen machen vor Gericht sehr gegensätzliche Aussagen.

rücksichtslose raserei auf der a 14 wird teuer

Nach einer rücksichtslosen Fahrweise auf der Autobahn stand ein 36-jähriger Grimmaer vor Gericht. Jetzt ist das Urteil gefallen. © dpa/David-Wolfgang Ebener

Döbeln. Im August vergangenen Jahres soll ein Grimmaer mit seinem Hyundai recht rücksichtslos auf der A 14 und A 4 unterwegs gewesen sein. Er habe mehrere Fahrzeuge rechts überholt, sei dann auf die linke Spur zurückgewechselt und habe die dort fahrenden Fahrzeuge ausgebremst.

Am ersten Verhandlungstag sprach ein Zeuge von Szenen wie beim Autorennspiel. Der Angeklagte gab zwar zu, einmal rechts überholt zu haben, stritt aber jegliches weiteres falsches und rücksichtsloses Verhalten ab.

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Nachdem das tatsächliche Verhalten des 36-Jährigen nicht geklärt werden konnte, sagten nun auch die Frauen aus, die damals mit in den Autos des Angeklagten und des Zeugen gesessen hatten. Sie erklärten die Situation komplett unterschiedlich.

Vollbremsung war unvermeidbar

Sie seien aus familiären Gründen auf dem Weg nach Dresden gewesen. Bereits in der Baustelle zwischen Leisnig und Döbeln Nord sei der rote Hyundai dicht aufgefahren, sagt die Ehefrau des Zeugen.

Nach dem Verlassen der Baustelle sei ihr Mann weiter in Kolonne auf der linken Spur gefahren, als sie im Augenwinkel plötzlich das rote Auto rechts neben sich wahrgenommen habe. Dann sei es wieder nach links eingeschert.

Das sei so knapp gewesen, „dass es mich in den Gurt gedrückt hat, weil mein Mann eine Vollbremsung machen musste“, sagt sie. Anschließend habe sie noch mindestens zwei Gefahrenbremsungen von anderen Fahrzeugen wahrgenommen.

Dort habe sich der Hyundai-Fahrer ebenso verhalten wie bei ihnen. Weiter habe sie das Geschehen nicht verfolgt, weil sie sich um ihre weinende zweijährige Tochter gekümmert habe, die durch das Bremsmanöver ebenso erschrocken sei, wie sie selbst.

Widerspruch von Lebensgefährtin

Die Lebensgefährtin des Angeklagten spricht dagegen von einer ordentlichen Fahrt, die das Paar zum Stadtfest nach Dresden führen sollte. Ja, der Angeklagte habe einmal rechts überholt.

Aber erst nachdem er Minuten lang hinter einem langsam fahrenden grauen Auto auf der linken Spur gefahren sei, dessen Fahrer keine Anstalten gemacht habe, nach rechts zu wechseln.

Ein extremes Fahrverhalten, wie von der anderen Zeugin beschrieben, hätte sie nicht toleriert, da sie seit einem Vorfall in ihrer Jugend Panik vor Extremsituationen im Straßenverkehr habe. „So etwas würde er nicht überleben“, sagt sie in Bezug auf ihren Lebensgefährten.

16 Vorstrafen im Zentralregister

Der ist kein „unbeschriebenes Blatt“. Im Bundeszentralregister stehen 16 Einträge. Die Palette der Straftaten reicht vom Erschleichen von Leistungen über Diebstahl mit Waffen und gefährlicher Körperverletzung bis zu gemeinschaftlichem Raub.

Der Mann war auch ohne Führerschein unterwegs und im Fahreignungsregister gibt es zwei Einträge über den beschlagnahmten Führerschein und das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften um 26 Kilometer pro Stunde.

Der Staatsanwalt sieht den Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs als erwiesen an und fordert eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro, den Entzug des Führerscheins und, dass dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

    Dessen Verteidigerin fordert dagegen einen Freispruch, die Rückgabe des bereits entzogenen Führerscheins und dafür eine Entschädigung. Für sie habe sich der Vorwurf nicht bestätigt. Es stehe Aussage gegen Aussage.

    Und da der Zeuge dem Auto, dass sich nicht ordnungsgemäß verhalten hat, in dichtem Verkehr gefolgt sei und der Abstand bis zu 300 Meter betragen habe, könne es sich auch um ein anderes rotes Fahrzeug handeln.

    Richter Simon Hahn schließt sich in seinem Urteil komplett dem Staatsanwalt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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