Ein Auto ist auch für Bürgergeld-Empfänger wichtig, besonders für den Weg zur Arbeit oder potenzielle Jobmöglichkeiten.
„Daher wird ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehenden nicht als Vermögen berücksichtigt“, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Was aber genau bedeutet „angemessen“? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:
– Ob dort möglicherweise mehrere Autos zur Verfügung stehen
– Wann ein Fahrzeug gekauft wurde
Und es gibt eine klare Wertgrenze, unterhalb derer ein Auto auf jeden Fall nicht angerechnet wird: Würde ein Wagen bei einem Verkauf weniger als 15.000 Euro einbringen, gilt er laut dem Bundesministerium von vornherein als angemessen. (dpa)